
Regeln und Pflichten
Sachkundenachweis für Hundehalter: wer ihn braucht und wie die Prüfung läuft
6 Min. Lesezeit · Stand 27.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine Rechts- oder tierärztliche Beratung
Einen Sachkundenachweis für deinen Hund brauchst du in Niedersachsen, seit dem ersten Juli 2026 in Bremen, in Nordrhein-Westfalen für große Hunde und in Brandenburg für Hunde, die als gefährlich gelten. In Niedersachsen und Bremen besteht er aus einer Theorieprüfung vor dem Einzug und einer praktischen Prüfung mit dem Hund im ersten Jahr. Wer schon länger Hunde hält, ist teilweise davon befreit.
Sachkundenachweis für den Hund: in diesen Ländern ist er Pflicht
Ob der Sachkundenachweis für deinen Hund Pflicht ist, entscheidet dein Bundesland. In den Gesetzen, die wir gelesen haben, sieht es so aus:
- Niedersachsen: Jeder, der einen Hund hält, braucht die dafür erforderliche Sachkunde und weist sie der Gemeinde auf Verlangen nach (§ 3 Abs. 1 NHundG).
- Bremen: Die Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2026 (§ 3 und § 21 Abs. 1 BremHundeG). Wer seinen Hund schon vorher hatte, muss nur bei Hunden mit festgestellter Gefährlichkeit oder einer der gelisteten Rassen nachziehen, bis zum 30. Juni 2028 (§ 20 Abs. 1).
- Nordrhein-Westfalen: für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg, ausgewachsen gemessen (§ 11 Abs. 1 und 2 LHundG NRW).
- Brandenburg: für die Erlaubnis, einen gefährlichen Hund zu halten (§ 6 Abs. 3 und § 7 Abs. 1 HundehV).
- Berlin: freiwillig. Die Sachkundebescheinigung befreit deinen Hund aber von der allgemeinen Leinenpflicht, wenn kein Leinenzwang angeordnet ist (§ 29 HundeG).
- Bayern: In den Artikeln zur Hundehaltung im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Art. 18 und 37 LStVG) steht keine Sachkundeprüfung.
Die Gesetze aller Länder findest du über unsere Seite zur Leinenpflicht. Verbindlich ist der Gesetzestext deines Landes, im Zweifel fragst du bei deiner Gemeinde oder dem Ordnungsamt nach.
Sachkundenachweis für den Hund in Niedersachsen und Bremen: so läuft die Prüfung ab
Den Sachkundenachweis für deinen Hund legst du in Niedersachsen in zwei Schritten ab. Die theoretische Prüfung machst du vor dem Einzug des Hundes, die praktische während des ersten Jahres (§ 3 Abs. 1 NHundG). In der Theorie geht es um Tierschutzrecht und Haltung, um Sozialverhalten und rassespezifische Eigenschaften, um Gefahrensituationen, um Erziehung und um die Vorschriften. In der Praxis zeigst du, dass du dieses Wissen im Umgang mit einem Hund anwendest (§ 3 Abs. 2). Ein Vorbereitungskurs ist laut Landwirtschaftsministerium nicht vorgeschrieben, eine Prüfung online ohne Prüfer am selben Ort wird nicht anerkannt.
In Bremen läuft der Sachkundenachweis für Hund und Halter seit Juli 2026 genauso ab. Zusätzlich nennt das Gesetz Kommunikation und Ausdrucksweise sowie das tierschutzkonforme Erziehen, und die praktische Prüfung machst du mit deinem eigenen Hund (§ 3 Abs. 1 und 2 BremHundeG). In beiden Ländern stellt die prüfende Stelle eine Bescheinigung nach einem amtlich festgelegten Muster aus.
In NRW gilt der Sachkundenachweis für Hund und Halter ab 40 cm
In NRW brauchst du den Sachkundenachweis für deinen Hund ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg, jeweils ausgewachsen gemessen. Die Haltung eines solchen großen Hundes zeigst du der Behörde an und weist ihr Sachkunde, Zuverlässigkeit, Chip und Haftpflichtversicherung nach (§ 11 Abs. 1 und 2 LHundG NRW).
Die Bescheinigung können dir anerkannte Sachverständige ausstellen, anerkannte sachverständige Stellen oder Tierärztinnen und Tierärzte, die die Tierärztekammern dafür benannt haben (§ 11 Abs. 3). Fehlt der Nachweis, ist die Haltung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann (§ 20 Abs. 1 Nr. 17 und Abs. 3).
Wer ohne Prüfung als sachkundig gilt
Nicht jeder muss in die Prüfung. In Niedersachsen gilt zum Beispiel als sachkundig, wer in den letzten zehn Jahren vor der neuen Haltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Ebenso Tierärztinnen und Tierärzte, wer mit einem Hund eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde bestanden hat, und wer einen Blindenführhund oder Behindertenbegleithund hält (§ 3 Abs. 6 NHundG). Auch andere Prüfungen erkennt das Ministerium als gleichwertig an, sie zählen aber erst, wenn Theorie und Praxis vollständig abgelegt sind.
Bremen ist strenger. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, muss trotzdem die praktische Prüfung ablegen (§ 3 Abs. 1 BremHundeG). Ganz befreit sind dort unter anderem Tierärzte, Tierpfleger der Fachrichtung Tierheim und Tierpension und tiermedizinische Fachangestellte (§ 3 Abs. 5).
Musst du den Nachweis immer bei dir tragen?
Nein, aber du musst ihn auf Verlangen vorlegen können. In Niedersachsen fragt die Gemeinde danach, in Bremen die Ortspolizeibehörde. In Bremen kommt eine Besonderheit dazu: Wer gewerblich Hunde verkauft, muss sich vom Käufer den theoretischen Sachkundenachweis zeigen lassen und das ein Jahr lang belegen können (§ 3 Abs. 7 BremHundeG). Die Theorie gehört dort also vor den Kauf.
Hältst du in Niedersachsen einen Hund ohne die erforderliche Sachkunde, ist das eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 NHundG). Die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen (§ 18 Abs. 2).
So bereitest du dich und deinen Hund vor
Für die Theorie hilft es, die Themen aus dem Gesetz als Lernliste zu nehmen. Vieles davon, etwa Sozialverhalten und Gefahrensituationen, begegnet dir ohnehin jeden Tag beim Gassigehen. Die Ratgeber zu Beschwichtigungssignalen und zur Körpersprache sind ein guter Anfang. Was die Prüfung kostet, entscheidet in Niedersachsen der Prüfer, laut Landwirtschaftsministerium kosten beide Prüfungen jeweils ab 40 Euro.
Für die Praxis zählt, dass dein Hund im Alltag ansprechbar bleibt, auch wenn ein anderer Hund entgegenkommt. Solche Begegnungen kannst du gezielt suchen, zum Beispiel mit Hunden aus der Nachbarschaft, die sich bei Rudelrunde angemeldet haben. Und wenn du in Berlin oder Hamburg lebst, kann dir eine freiwillige Prüfung sogar die Leine ersparen, mehr dazu im Ratgeber Hundeführerschein.
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Häufige Fragen
Wer braucht einen Sachkundenachweis für Hunde?
In Niedersachsen jeder, der einen Hund hält, in Bremen seit Juli 2026 ebenfalls, in Nordrhein-Westfalen Halter großer Hunde ab 40 cm oder 20 kg und in Brandenburg, wer einen gefährlichen Hund halten will. Ausnahmen für erfahrene Halter und einige Berufe stehen im jeweiligen Gesetz.
Wo bekomme ich einen Sachkundenachweis für Hunde in NRW?
Bei anerkannten Sachverständigen, anerkannten sachverständigen Stellen oder bei Tierärztinnen und Tierärzten, die die Tierärztekammern benannt haben. So steht es in § 11 Abs. 3 LHundG NRW.
Welche Fragen gibt es im Sachkundenachweis für Hunde?
Das Gesetz nennt Themen statt einzelner Fragen. In Niedersachsen sind es Tierschutzrecht und Haltung, Sozialverhalten, Gefahrensituationen, Erziehung und die Vorschriften. Die freiwillige Theorieprüfung in Berlin besteht aus 30 Fragen mit vorgegebenen Antworten.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter?
In Bremen gilt seit dem 1. Juli 2026 die Pflicht zum Sachkundenachweis. Wer seinen Hund schon vorher hatte, muss nur bei gefährlichen und gelisteten Hunden nachziehen, bis zum 30. Juni 2028.
Brauche ich als erfahrene Halterin eine neue Prüfung?
In Niedersachsen nicht, wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hast. In Bremen musst du in einem ähnlichen Fall nur die praktische Prüfung ablegen.
Quellen
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), § 3 Sachkunde
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Informationen zum Hundegesetz
- Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, § 3 Sachkunde, § 4 Kennzeichnung, § 5 Registrierungspflicht, § 14, § 20, § 21
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), § 11 Große Hunde und § 20 Ordnungswidrigkeiten
- Brandenburgische Hundehalterverordnung (HundehV), § 2 Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht, § 3 Leinenpflicht und Maulkorbzwang, § 6 und § 7
- Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG), § 29 Befreiung von der Leinenpflicht
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin: FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hundegesetz
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern (LStVG), Art. 18 Halten von Hunden
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern (LStVG), Art. 37 Halten gefährlicher Tiere
- Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG), § 4 Gehorsamsprüfung und § 9 Befreiung von der Anleinpflicht
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), § 18 Ordnungswidrigkeiten
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Bildnachweise
- Weißer, flauschiger Hund steht auf einem Rasen: „Samoyed dog two year old female dllu“, Dllu, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Kleiner weißer Hund wird auf dem Behandlungstisch untersucht: „Close-up of a veterinarian examining a maltese dog with a stethoscope. (51687314898)“, Nenad Stojkovic, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Menschen mit Hunden bei einer Übungsstunde auf einem Platz: „State Farm Arson Dog Program Class -54 - 52030641629“, State Farm, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten


