
Regeln und Pflichten
Hund chippen ist Pflicht in vielen Bundesländern und ab 2036 in der ganzen EU
6 Min. Lesezeit · Stand 27.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine Rechts- oder tierärztliche Beratung
Hund chippen ist Pflicht in Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Nordrhein-Westfalen verlangt den Chip für große und gefährliche Hunde. Eine neue EU-Verordnung macht Chip und Registrierung ab Ende August 2036 für jeden privat gehaltenen Hund verbindlich. Wichtig ist in beiden Fällen nicht nur der Chip, sondern auch die Eintragung in ein Register.
Ist Hund chippen Pflicht in ganz Deutschland?
Noch ist es nicht in ganz Deutschland Pflicht, den Hund chippen zu lassen. Bis die EU-Regel greift, entscheidet jedes Land selbst, und viele Länder schreiben den Chip schon vor. Für ganz Deutschland kommt die Pflicht mit der Verordnung (EU) 2026/1818, für private Halter ab dem 31. August 2036 (Art. 20 Abs. 7).
Schon heute brauchst du den Chip, wenn du mit deinem Hund in ein anderes EU-Land fährst. Nach der Verordnung (EU) 2016/429 ist ein Transponder vorgeschrieben, wenn Hunde zwischen Mitgliedstaaten oder in die Union verbracht werden, so fasst es die neue EU-Verordnung zusammen (Erwägungsgrund 15). Welche Papiere und Impfungen dazugehören, klärst du vor der Reise mit deiner Tierarztpraxis.
Ab welchem Alter ist Hund chippen Pflicht in Niedersachsen und den anderen Ländern?
In Niedersachsen ist es Pflicht, den Hund chippen zu lassen, sobald er älter als sechs Monate ist (§ 4 NHundG). Hältst du ihn dort ohne Chip, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 NHundG). In den anderen Ländern, deren Texte wir geprüft haben, gelten andere Altersgrenzen:
- Brandenburg: jeder Hund, der älter als acht Wochen ist (§ 2 Abs. 1 HundehV).
- Berlin: ab dem vollendeten dritten Lebensmonat (§ 12 Abs. 1 HundeG).
- Hamburg: jeder Hund, ausgenommen Welpen, die nachweislich jünger als drei Monate sind (§ 11 Abs. 1 HundeG).
- Bremen: spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, auf jeden Fall vor der ersten Weitergabe (§ 4 Abs. 1 BremHundeG).
- Sachsen-Anhalt: spätestens sechs Monate nach der Geburt, gesetzt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt (§ 2 Abs. 2 HundeG LSA).
- Thüringen: jeder Hund, gechippt von einem Tierarzt, und du zeigst die Kennzeichnung der Behörde an (§ 2 Abs. 4 ThürTierGefG).
- Nordrhein-Westfalen: große Hunde ab 40 cm oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 LHundG NRW) und gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 7).
Für die übrigen Länder findest du die Gesetze über unsere Seite zur Leinenpflicht. Verbindlich ist der Gesetzestext deines Landes.
Und in Bayern: ist Hund chippen dort Pflicht?
Ob Hund chippen in Bayern Pflicht ist, beantwortet das Landesgesetz nicht mit einer eigenen Regel. In den Artikeln zur Hundehaltung im Landesstraf- und Verordnungsgesetz steht keine Chippflicht. Art. 18 erlaubt den Gemeinden, das freie Umherlaufen großer Hunde einzuschränken und im Einzelfall Anordnungen zu treffen, Art. 37 verlangt für Kampfhunde eine Erlaubnis der Gemeinde. Frag deshalb bei deiner Gemeinde nach, ob für deinen Hund etwas angeordnet ist.
Die EU-Pflicht ab 2036 gilt auch in Bayern, und für Reisen ins EU-Ausland brauchst du den Chip schon heute. Was in Bayern bei der Leine gilt, erklärt die Seite Leinenpflicht in Bayern.
Was die EU ab 2036 für jeden Hund verlangt
Am 10. August 2026 ist die Verordnung (EU) 2026/1818 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit im Amtsblatt erschienen. Sie schreibt vor, dass jeder Hund mit einem Transponder gekennzeichnet wird, auch der Familienhund (Art. 20 Abs. 1).
- Privat gehaltene Hunde werden spätestens mit drei Monaten gechippt, beim Verkauf oder Verschenken vorher (Art. 20 Abs. 2).
- Den Chip setzt eine Tierärztin oder ein Tierarzt. Die Mitgliedstaaten dürfen auch andere qualifizierte Personen zulassen.
- Innerhalb von zwei Werktagen wird der Hund in einer nationalen Datenbank registriert (Art. 20 Abs. 3).
Für Privatleute, die keine Hunde verkaufen, gilt das ab dem 31. August 2036. Wer Hunde verkauft oder abgibt, sie also in Verkehr bringt, muss schon ab dem 31. August 2030 mitmachen (Art. 20 Abs. 7). Ein lesbarer Chip, der vor dem 31. August 2028 nach geltendem Recht gesetzt wurde, zählt weiter.
Chip allein reicht nicht: die Registrierung
Der Chip trägt nur eine Nummer. Damit ein gefundener Hund zu dir zurückfindet, muss diese Nummer irgendwo zu deinem Namen führen. Das niedersächsische Register dient genau dazu: einen Hund zu identifizieren und den Halter zu ermitteln (§ 16 Abs. 1 NHundG). Auch Berlin und Hamburg führen ein zentrales Register mit der Chipnummer (§ 11 HundeG Berlin, § 24 HundeG Hamburg). In Bremen registrierst du deinen Hund in einem vom Senat anerkannten Haustierregister, das auch privat betrieben sein kann (§ 5 BremHundeG).
Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, Datenbanken für Hunde und Katzen einzurichten, diese Pflicht gilt ab dem 31. August 2030 (Art. 23 Abs. 1 und Art. 33). Wie du deinen Hund heute anmeldest, steht im Ratgeber Hund anmelden.
Wer chippt deinen Hund, und was erledigst du danach?
Den Chip setzt deine Tierarztpraxis. In Sachsen-Anhalt und Thüringen steht das ausdrücklich im Gesetz, und auch die EU sieht grundsätzlich den Tierarzt vor. Lass dir die Chipnummer aufschreiben, denn sie brauchst du gleich wieder.
- In Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Bremen trägst du sie ins jeweilige Register ein.
- In Brandenburg teilst du sie der örtlichen Ordnungsbehörde mit (§ 2 Abs. 2 HundehV).
- In Thüringen zeigst du der Behörde die Kennzeichnung an.
Ist ein Chip später nicht mehr lesbar, schreibt die EU-Verordnung einen neuen Chip und die Aktualisierung der Registrierung vor (Art. 20 Abs. 6). Bleibt dein Hund im Urlaub lieber daheim, kannst du auf dem Marktplatz von Rudelrunde nach Hundesittern suchen, die angeben, ob sie privat oder gewerblich betreuen. Der Marktplatz ist neu, an vielen Orten gibt es dort noch keine Angebote.
Rudelrunde zeigt Hunde, die zu deinem passen, und Runden in deiner Stadt.
Häufige Fragen
Wann chipt man Welpen?
Das legt dein Land fest. In Brandenburg ab acht Wochen, in Berlin, Hamburg und Bremen ab drei Monaten, in Niedersachsen ab sechs Monaten. Die EU-Verordnung sieht spätestens drei Monate vor, wer Welpen verkauft oder verschenkt, chippt sie vorher.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter?
Im August 2026 ist die EU-Verordnung 2026/1818 erschienen. Sie macht Chip und Registrierung für alle Hunde verbindlich, für Verkäufer ab dem 31. August 2030 und für private Halter ab dem 31. August 2036.
Darf ich meinen Hund selbst chippen?
Nach der EU-Verordnung setzt der Tierarzt den Chip, die Mitgliedstaaten dürfen andere qualifizierte Personen zulassen. In Sachsen-Anhalt und Thüringen schreibt das Landesgesetz den Tierarzt vor.
Muss mein Hund mit altem Chip neu gechippt werden?
Nach der EU-Verordnung nicht, solange der Chip lesbar ist und vor dem 31. August 2028 nach geltendem Recht gesetzt wurde. In Bremen reicht ein älterer Chip ohne ISO-Norm, wenn er vor dem 10. Juli 2025 gesetzt wurde und du der Behörde bei Bedarf ein Lesegerät stellst.
Was passiert, wenn mein Hund keinen Chip hat?
In Niedersachsen ist das eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro. In Nordrhein-Westfalen darfst du einen großen Hund nur mit Chip halten, sonst ist es auch dort eine Ordnungswidrigkeit.
Quellen
- Brandenburgische Hundehalterverordnung (HundehV), § 2 Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht, § 3 Leinenpflicht und Maulkorbzwang, § 6 und § 7
- Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG), § 4, § 11, § 12 und § 13 (Kennzeichnung, Zentrales Register, Registrierungspflicht)
- Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG), § 11 Kennzeichnungspflichten, § 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten, § 24 Zentrales Register
- Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, § 3 Sachkunde, § 4 Kennzeichnung, § 5 Registrierungspflicht, § 14, § 20, § 21
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), § 4 Kennzeichnung
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), § 18 Ordnungswidrigkeiten
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), § 16 Zentrales Register
- Hundegesetz Sachsen-Anhalt (HundeG LSA), § 2 Allgemeine Pflichten
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), § 2 Allgemeine Regelungen
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), § 5, § 11 und § 14
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), § 11 Große Hunde und § 20 Ordnungswidrigkeiten
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern (LStVG), Art. 18 Halten von Hunden
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern (LStVG), Art. 37 Halten gefährlicher Tiere
- Verordnung (EU) 2026/1818 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit, ABl. L vom 10.8.2026, Erwägungsgrund 15, Art. 20, Art. 23, Art. 33
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Bildnachweise
- Weißer, flauschiger Hund steht auf einem Rasen: „Samoyed dog two year old female dllu“, Dllu, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Menschen mit Hunden bei einer Übungsstunde auf einem Platz: „State Farm Arson Dog Program Class -54 - 52030641629“, State Farm, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Dreifarbiger Hund läuft über eine asphaltierte Fläche: „A dog crossing the street, Sculeni, Chisinau“, Iurie Nistor, CC0, Wikimedia Commons, zugeschnitten


