
Regeln und Pflichten
Hund anmelden: wo und bis wann du deinen Hund melden musst
6 Min. Lesezeit · Stand 27.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine Rechts- oder tierärztliche Beratung
Deinen Hund anmelden musst du bei deiner Gemeinde, wenn sie eine Hundesteuer erhebt, und Frist und Mindestalter stehen in ihrer Satzung. In einigen Ländern kommt eine zweite Meldung dazu, etwa ins zentrale Register in Niedersachsen oder Berlin, Hamburg erledigt beides in einer Anmeldung. Die Fristen sind kurz, oft zwei Wochen oder unverzüglich, deshalb kümmerst du dich am besten gleich in der ersten Woche darum.
Wo kann man den Hund anmelden, bei der Gemeinde oder bei der Stadt?
Den Hund anmelden kannst du bei deiner Gemeinde, in größeren Orten bei der Stadt. In München ist dafür die Stadtkämmerei zuständig. In Hamburg meldest du ihn beim Hamburg Service oder im zuständigen Fachamt an, die Daten gehen von dort an das Finanzamt, das die Hundesteuer erhebt.
Erhebt deine Gemeinde eine Hundesteuer, regelt sie das in einer eigenen Satzung. Wie das aussieht, zeigt die Hundesteuersatzung der Stadt Passau:
- Steuerpflichtig ist das Halten eines Hundes, der älter als vier Monate ist (§ 1).
- Wer so einen Hund hält und ihn noch nicht gemeldet hat, muss ihn unverzüglich bei der Stadt melden (§ 11 Abs. 1).
- Du bekommst ein Hundesteuerzeichen. Außerhalb deiner Wohnung oder deines umfriedeten Grundstücks darf dein Hund nur mit sichtbar befestigtem Zeichen unterwegs sein.
Was die Steuer kostet und wovon sie abhängt, erklärt der Ratgeber zur Hundesteuer.
Ab welchem Alter und wie schnell musst du deinen Hund anmelden?
Ab welchem Alter du deinen Hund anmelden musst, steht in der Steuersatzung deiner Gemeinde. In Passau ist es ein Alter von über vier Monaten, und die Meldung erfolgt unverzüglich. München verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, nachdem du dir einen Hund angeschafft hast oder mit ihm in die Stadt gezogen bist. Bekommt deine Hündin Welpen, meldest du sie dort vier Monate nach der Geburt an.
In deiner Gemeinde können Alter und Frist anders sein. Schau in die Satzung oder frag im Rathaus nach, bevor die Frist abläuft.
Kannst du deinen Hund online anmelden, etwa in München oder Hamburg?
In München kannst du deinen Hund online anmelden, über ein Formular der Stadt. Alternativ schickst du ein ausgedrucktes Formular an die Stadtkämmerei oder gehst mit Termin persönlich hin. Die Hundesteuer kostet dort 100 Euro im Jahr für jeden Hund. Nach der Anmeldung bekommst du eine Hundemarke aus Metall und einen Steuerbescheid.
In Hamburg reichst du den Antrag über das HamburgService Portal ein und kannst den Nachweis der Anmeldung gleich herunterladen. Online kostet die Anmeldung dort 32 Euro, persönlich 52 Euro, und sie ist zugleich die Anmeldung zur Hundesteuer. In Niedersachsen meldest du deinen Hund im zentralen Register online für einmalig 14,50 Euro an, telefonisch oder schriftlich kostet es 23,50 Euro.
Reicht die Hundesteuer, oder gehört dein Hund zusätzlich ins Register?
Einige Länder führen eigene Register oder verlangen eine Anzeige bei der Behörde. Das sind andere Meldungen als die Steuer, mit eigenen Fristen:
- Niedersachsen: Meldung an das zentrale Register vor Vollendung des siebten Lebensmonats. Ist dein Hund beim Einzug schon älter als sechs Monate, hast du einen Monat Zeit (§ 6 Abs. 1 NHundG).
- Berlin: Bei Beginn der Haltung meldest du die Daten unverzüglich dem zentralen Register (§ 13 Abs. 1 HundeG).
- Hamburg: Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung, bei Welpen nach Ablauf des Monats, in dem sie den dritten Lebensmonat vollendet haben (§ 13 Abs. 1 HundeG).
- Bremen: Unverzüglich in einem anerkannten Haustierregister, für Welpen ab dem vollendeten dritten Lebensmonat (§ 5 Abs. 1 BremHundeG).
- Brandenburg: Unverzügliche Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde (§ 2 Abs. 2 HundehV).
- Nordrhein-Westfalen: Die Haltung eines großen Hundes ab 40 cm oder 20 kg zeigst du der Behörde an (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW).
Für die Anmeldung brauchst du meist deine Daten und die Chipnummer. Hamburg verlangt Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung, einen Nachweis über den Chip, einen Nachweis der Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung und Versicherungssumme sowie Rasse und Schulterhöhe. Ob dein Hund gechippt sein muss, steht im Ratgeber Hund chippen, zur Versicherung lies den Ratgeber zur Hundehaftpflicht.
Was passiert, wenn du deinen Hund zu spät anmeldest?
Eine verspätete oder fehlende Anmeldung kann ein Bußgeld kosten. Die Stadt München schreibt ausdrücklich, dass du eine Geldstrafe bekommen kannst, wenn du deinen Hund nicht anmeldest. In Niedersachsen ist es eine Ordnungswidrigkeit, die Angaben ans Register nicht oder nicht rechtzeitig zu machen, die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 NHundG). In NRW handelt ordnungswidrig, wer die Haltung eines großen Hundes nicht anzeigt, dort reicht der Rahmen bis 100.000 Euro (§ 20 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 3 LHundG NRW).
Die Beträge sind Obergrenzen aus dem Gesetz. Hast du eine Frist verpasst, holst du die Anmeldung am besten sofort nach. Für alle Länder findest du die Gesetze auf unserer Seite zur Leinenpflicht, verbindlich ist der Gesetzestext deines Landes.
Umzug, Abgabe, Tod: auch das Abmelden gehört dazu
Das Melden hört mit dem Einzug nicht auf. In Passau soll der Halter den Hund unverzüglich abmelden, wenn er ihn abgegeben hat, wenn der Hund verschwunden oder gestorben ist oder wenn er selbst wegzieht (§ 11 Abs. 2 der Satzung). In Niedersachsen meldest du die Aufgabe der Haltung, das Abhandenkommen, den Tod und eine neue Anschrift innerhalb eines Monats an das Register (§ 6 Abs. 2 NHundG). In Berlin meldest du das Ende der Haltung unverzüglich, beim Tod auch das Datum (§ 13 Abs. 3 HundeG).
Ziehst du um, meldest du deinen Hund also bei der alten Gemeinde ab und bei der neuen an. Ein Spaziergang durchs neue Viertel hilft danach beim Ankommen, passende Wege mit Länge und Dauer zeigt dir Rudelrunde bei den Gassirunden auf der Karte.
Rudelrunde zeigt Hunde, die zu deinem passen, und Runden in deiner Stadt.
Häufige Fragen
Wann muss ich meinen Hund bei der Gemeinde melden?
Das steht in der Steuersatzung deiner Gemeinde. In Passau unverzüglich, sobald dein Hund älter als vier Monate ist, in München innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug.
Reicht die Anmeldung zur Hundesteuer?
Nicht überall. In Niedersachsen, Berlin und Bremen kommt das Register dazu, in Brandenburg eine Anzeige bei der Ordnungsbehörde, in Nordrhein-Westfalen eine Anzeige für große Hunde. In Hamburg ist die Anmeldung des Hundes zugleich die Anmeldung zur Hundesteuer.
Kostet die Anmeldung etwas?
Das hängt vom Ort ab. In Hamburg kostet die Anmeldung online 32 Euro und persönlich 52 Euro, das niedersächsische Register verlangt online einmalig 14,50 Euro. Die Hundesteuer selbst legt deine Gemeinde fest, in München sind es 100 Euro im Jahr je Hund.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter?
Im August 2026 ist eine EU-Verordnung erschienen, nach der jeder Hund gechippt und binnen zwei Werktagen in einer nationalen Datenbank registriert wird. Für private Halter gilt das ab dem 31. August 2036.
Quellen
- Stadt Passau: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer, § 1 und § 11
- Landeshauptstadt München: Hund anmelden (Leichte Sprache)
- Hamburg Service: Hund anmelden (Fristen, Unterlagen, Gebühren)
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Informationen zum Hundegesetz
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), § 6 Mitteilungspflicht
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), § 18 Ordnungswidrigkeiten
- Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG), § 4, § 11, § 12 und § 13 (Kennzeichnung, Zentrales Register, Registrierungspflicht)
- Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG), § 11 Kennzeichnungspflichten, § 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten, § 24 Zentrales Register
- Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, § 3 Sachkunde, § 4 Kennzeichnung, § 5 Registrierungspflicht, § 14, § 20, § 21
- Brandenburgische Hundehalterverordnung (HundehV), § 2 Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht, § 3 Leinenpflicht und Maulkorbzwang, § 6 und § 7
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), § 11 Große Hunde und § 20 Ordnungswidrigkeiten
- Verordnung (EU) 2026/1818 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit, ABl. L vom 10.8.2026, Erwägungsgrund 15, Art. 20, Art. 23, Art. 33
Weiterlesen
Bildnachweise
- Kleiner weißer Hund wird auf dem Behandlungstisch untersucht: „Close-up of a veterinarian examining a maltese dog with a stethoscope. (51687314898)“, Nenad Stojkovic, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Menschen mit Hunden bei einer Übungsstunde auf einem Platz: „State Farm Arson Dog Program Class -54 - 52030641629“, State Farm, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Dreifarbiger Hund läuft über eine asphaltierte Fläche: „A dog crossing the street, Sculeni, Chisinau“, Iurie Nistor, CC0, Wikimedia Commons, zugeschnitten


