
Regeln und Pflichten
Hundesteuer: wie viel du zahlst, steht in der Satzung deiner Gemeinde
6 Min. Lesezeit · Stand 27.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine Rechts- oder tierärztliche Beratung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer, deshalb legt jede Gemeinde Höhe, Fristen und Befreiungen selbst in ihrer Hundesteuersatzung fest. In München sind es laut Satzung 144 Euro je Hund im Jahr, in Nürnberg 132 Euro, in Augsburg 84 Euro für den ersten Hund und in Passau 30 Euro. Was für dich gilt, findest du in der Satzung deiner Stadt oder Gemeinde.
Gibt es in Deutschland eine Hundesteuer?
Ja, eine Hundesteuer gibt es in Deutschland, aber keinen bundesweiten Betrag. Nach Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes dürfen die Länder Gesetze über örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erlassen. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt dazu, dass die Gemeinden solche Steuern erheben dürfen und die Hundesteuer traditionell dazugehört.
In Bayern etwa erlaubt Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes den Gemeinden, örtliche Aufwandsteuern zu erheben. Passau, München und Augsburg stützen ihre Hundesteuersatzungen genau darauf. In Berlin regelt das Land die Steuer selbst im Berliner Hundesteuergesetz, zuständig ist dort das Finanzamt. Steuerpflichtig ist laut Senatsverwaltung für Finanzen, wer zu Zwecken der privaten Lebensführung einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt.
Für dich heißt das: Maßgeblich ist das Recht des Ortes, an dem du wohnst. Bei der Leinenpflicht ist das anders, sie regelt vor allem dein Bundesland. Die Übersicht dazu mit Gesetzestext findest du auf der Seite Leinenpflicht von Rudelrunde.
Wie hoch ist die Hundesteuer in München, Nürnberg, Augsburg und Passau?
Wie hoch die Hundesteuer ist, unterscheidet sich schon zwischen Nachbarstädten deutlich. Die folgenden Zahlen sind Beispiele und gelten nur für die jeweilige Stadt.
- München: In München beträgt die Hundesteuer laut Satzung in der Fassung mit der Änderung vom 12.08.2026 144 Euro für jeden Hund und 1.200 Euro für jeden Kampfhund im Jahr.
- Nürnberg: Die Hundesteuer in Nürnberg liegt laut Kassen- und Steueramt bei 132 Euro je Hund, 264 Euro für einen Kampfhund mit Negativzeugnis und 1.056 Euro für einen Kampfhund. Ab 2027 steigt sie nach Angaben der Stadt auf 144 Euro für den ersten und 168 Euro für jeden weiteren Hund im selben Haushalt.
- Augsburg: In Augsburg kostet die Hundesteuer laut Satzung 84 Euro für den ersten Hund, 120 Euro für jeden weiteren und 840 Euro für einen Kampfhund.
- Passau: Die Hundesteuer in Passau beträgt laut Satzung vom 08.07.2006 im Stand der veröffentlichten Fassung 30 Euro für jeden Hund und 200 Euro für Kampfhunde.
Berlin nimmt laut Senatsverwaltung für Finanzen 120 Euro für den ersten und 180 Euro für jeden weiteren Hund. Eine höhere Steuer für Kampfhunde sieht das Berliner Gesetz nicht vor. In den bayerischen Städten richtet sich dagegen nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, was als Kampfhund gilt.
Hundesteuer anmelden und abmelden: Welche Fristen gelten?
Deinen Hund bei der Hundesteuer anmelden musst du kurz nach dem Einzug, abmelden, wenn er stirbt, du ihn abgibst oder du wegziehst. Die Fristen stehen in der Satzung:
- München: Die Steuerpflicht beginnt mit dem Folgemonat, nachdem der Hund bei dir eingezogen ist. An- und abmelden musst du ihn innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtkämmerei, fällig wird die Steuer jeweils zum 1. April. Bei einem Umzug rechnet München die in einer anderen deutschen Gemeinde schon gezahlte Steuer für das laufende Jahr an.
- Nürnberg: Das Kassen- und Steueramt bittet, den Hund innerhalb eines Monats an- und abzumelden. Steuerpflichtig ist ein Hund, wenn er älter als vier Monate ist.
- Augsburg: Endet die Haltung, meldest du das innerhalb eines Monats und gibst die Steuermarke zurück.
- Passau: Steuerpflichtig ist ein Hund ab einem Alter von mehr als vier Monaten, und du meldest ihn unverzüglich bei der Stadt. Wer das nicht oder nicht rechtzeitig tut, begeht dort eine Ordnungswidrigkeit.
- Berlin: Anmelden musst du den Hund innerhalb eines Monats. Die Anmeldung beim Hunderegister gilt dort zugleich als steuerliche Anmeldung, das gilt auch für die Abmeldung.
Passau und München verlangen außerdem eine Kennzeichnung. In Passau darf dein Hund außerhalb von Wohnung und eingefriedetem Grundstück nur mit sichtbar befestigtem, gültigem Hundesteuerzeichen unterwegs sein. In München wählst du bei der Anmeldung, ob du eine Steuermarke bekommst oder die Nummer des Mikrochips meldest. Wie die Anmeldung praktisch abläuft, erklärt der Ratgeber Hund anmelden.
Hundesteuer Befreiung: Wer zahlt weniger oder gar nichts?
Eine Befreiung von der Hundesteuer gibt es nur, wenn deine Satzung sie vorsieht, meist auf Antrag. Hier unterscheiden sich die Städte besonders:
- München befreit auf Antrag unter anderem Assistenzhunde mit gültigem Ausweis oder Zertifikat. Wer nach dem 01.01.2024 einen Hund aus dem Tierheim München übernommen hat, bekommt nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre Steuerbefreiung, Kampfhunde ausgenommen. Legst du freiwillig einen Hundeführerschein mit Theorie und Praxis ab, ist dein Hund im folgenden Jahr steuerfrei. Mehr dazu steht im Ratgeber Hundeführerschein.
- Nürnberg nennt als Beispiele Blindenführhunde, Jagdhunde und Hunde aus dem Tierheim Nürnberg, Letztere einmalig.
- Augsburg stellt Hunde aus Tierheimen für zwölf Monate frei, außerdem geprüfte Rettungshunde. Für Hunde in Einöden und Weilern halbiert sich die Steuer. Befreiung und Ermäßigung gibt es dort nur auf Antrag.
- Passau stellt unter anderem Hunde von Blinden, Tauben, Schwerhörigen oder völlig Hilflosen steuerfrei, ebenso geprüfte Rettungshunde. Für Hunde in Einöden und Weilern gibt es die halbe Steuer, für Kampfhunde gelten diese Vergünstigungen nicht.
- Berlin befreit auf Antrag unter anderem Blindenführhunde, geprüfte Rettungshunde und Hunde aus Tierheimen, Letztere für fünf Jahre.
Ist die Hundesteuer verfassungswidrig?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Hundesteuer zulässig. Das Gericht hat 2014 bestätigt, dass Gemeinden sie als örtliche Aufwandsteuer erheben dürfen. Auch eine höhere Steuer für Kampfhunde ist danach erlaubt, selbst wenn ein Negativzeugnis dem einzelnen Hund bescheinigt, nicht gefährlich zu sein.
Eine Grenze gibt es aber. Die Steuer darf nicht so hoch sein, dass sie wie ein Verbot wirkt, das Gericht spricht von einer erdrosselnden Wirkung. Im entschiedenen Fall verlangte die bayerische Gemeinde Bad Kohlgrub 75 Euro für einen normalen Hund und 2.000 Euro für einen als Kampfhund gelisteten Rottweiler. Das war das 26-Fache und überstieg allein den durchschnittlichen sonstigen Aufwand für die Haltung eines solchen Hundes, deshalb war dieser Steuersatz unzulässig. Verbindlich für dich bleibt die Satzung deiner Gemeinde.
Rudelrunde zeigt Hunde, die zu deinem passen, und Runden in deiner Stadt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Das legt jede Gemeinde selbst fest. In München sind es laut Satzung 144 Euro je Hund im Jahr, in Augsburg 84 Euro für den ersten Hund und in Passau 30 Euro.
Wird die Hundesteuer 2026 teurer?
Das entscheidet jede Gemeinde für sich. Nürnberg zum Beispiel hebt die Steuer ab 2027 auf 144 Euro für den ersten und 168 Euro für jeden weiteren Hund an. Was bei dir gilt, steht in der aktuellen Satzung deiner Gemeinde.
Muss ich für einen Hund aus dem Tierheim Hundesteuer zahlen?
Das hängt von deiner Gemeinde ab. Augsburg befreit Tierheimhunde für zwölf Monate, Berlin für fünf Jahre, München nach einem Jahr Haltung auf Antrag für zwei Jahre.
Gilt die Hundesteuer auch für Welpen?
Viele Satzungen knüpfen an ein Mindestalter an. In Passau, Nürnberg und Augsburg ist ein Hund ab einem Alter von über vier Monaten steuerpflichtig.
Quellen
- Grundgesetz, Art. 105 Abs. 2a
- Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG), Art. 3 Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern
- Landeshauptstadt München: Hundesteuersatzung vom 3. September 2021, Fassung mit den Änderungen vom 04.12.2024 und 12.08.2026
- Stadt Passau: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 08.07.2006, Stand der auf passau.de unter Stadtrecht veröffentlichten Satzung (dort keine Änderungssatzung gelistet, abgerufen 26.10.2026)
- Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt (Referat 2): Hundesteuer, Allgemeine Informationen (abgerufen 27.10.2026)
- Stadt Nürnberg: Hundesteuer steigt ab 2027 (aktualisiert am 14.07.2026)
- Stadt Augsburg: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 12.09.2006, mit Änderungstabelle bis zur Änderungssatzung vom 02.06.2022 (Stadtrecht, abgerufen 27.10.2026)
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ Hundesteuer, Rechtsgrundlage Berliner Hundesteuergesetz (abgerufen 27.10.2026)
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.10.2014, BVerwG 9 C 8.13 (Kampfhundesteuer mit erdrosselnder Wirkung), mit Pressemitteilung
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Bildnachweise
- Weißer, flauschiger Hund steht auf einem Rasen: „Samoyed dog two year old female dllu“, Dllu, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Kleiner weißer Hund wird auf dem Behandlungstisch untersucht: „Close-up of a veterinarian examining a maltese dog with a stethoscope. (51687314898)“, Nenad Stojkovic, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Menschen mit Hunden bei einer Übungsstunde auf einem Platz: „State Farm Arson Dog Program Class -54 - 52030641629“, State Farm, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten


