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Dreifarbiger Hund läuft über eine asphaltierte Fläche
Foto: „A dog crossing the street, Sculeni, Chisinau“, Iurie Nistor, CC0, Wikimedia Commons, zugeschnitten

Regeln und Pflichten

Hundehaftpflicht: was § 833 BGB und die Landesgesetze vorgeben

5 Min. Lesezeit · Stand 27.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine Rechts- oder tierärztliche Beratung

Ob du eine Hundehaftpflicht abschließen musst, regelt dein Bundesland, haften musst du nach § 833 BGB aber überall für Schäden, die dein Hund an Menschen oder Sachen verursacht. Unter anderem Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schreiben die Versicherung für alle Hunde vor, Nordrhein-Westfalen für große und gefährliche Hunde.

Wer zahlt, wenn dein Hund jemanden beißt oder etwas beschädigt?

Zahlen musst in erster Linie du als Halterin oder Halter. § 833 Satz 1 BGB ist kurz: Verletzt oder tötet ein Tier einen Menschen oder beschädigt es eine Sache, muss derjenige, der das Tier hält, den Schaden ersetzen. Von einem Verschulden ist in diesem Satz keine Rede. Die Möglichkeit, sich mit sorgfältiger Aufsicht zu entlasten, nennt Satz 2 nur für Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen.

Für einen Familienhund bedeutet das im Ernstfall schnell hohe Forderungen, etwa nach einem Biss. Wie du nach einem Beißvorfall vorgehst, erklärt der Ratgeber Hund gebissen, was tun.

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Eine Hundehaftpflicht ist Pflicht, wenn dein Landesgesetz sie vorschreibt. Für alle Hunde tun das zum Beispiel diese Länder:

Schleswig-Holstein formuliert in § 6 HundeG eine Soll-Vorschrift für Hunde über drei Monate. Wer dort einen gefährlichen Hund halten will, bekommt die Erlaubnis nach § 10 nur mit nachgewiesener Versicherung. In Nordrhein-Westfalen hängt die Pflicht von der Größe ab: Ein großer Hund ist laut § 11 LHundG NRW einer, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm erreicht, und du darfst ihn nur mit abgeschlossener Haftpflichtversicherung halten. Für die übrigen Länder schau in das Hundegesetz oder die Hundeverordnung deines Landes, verbindlich ist der Gesetzestext. Die Leinenpflicht je Land samt Gesetzestext findest du auf unserer Seite Leinenpflicht.

Hundehaftpflicht in Bayern: Gibt es eine Pflicht?

In Bayern taucht die Hundehaftpflicht als Pflicht im Landesstraf- und Verordnungsgesetz bei den Kampfhunden auf. Wer einen Kampfhund halten will, braucht nach Art. 37 Abs. 1 LStVG eine Erlaubnis der Gemeinde. Diese Erlaubnis kann die Gemeinde nach Art. 37 Abs. 2 Satz 2 vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen.

Für andere Hunde nennt Art. 37 keine Versicherung. Ob in deiner Gemeinde für deinen Hund etwas Bestimmtes gilt, erfährst du dort. Haften musst du nach § 833 BGB auch in Bayern.

Welche Deckungssumme braucht deine Hundehaftpflicht mindestens?

Welche Deckungssumme deine Hundehaftpflicht mindestens haben muss, steht im Landesgesetz. Die Länder setzen unterschiedliche Untergrenzen:

Vergleiche die Summe in deinem Vertrag mit der aus deinem Landesgesetz, und prüfe in Berlin und Hamburg auch die Selbstbeteiligung. Ziehst du um oder reist du mit deinem Hund, schau dir die Regeln am Zielort an. Berlin und Bremen zeigen, dass ein Land auch für Hunde von außerhalb eine Versicherung verlangen kann.

Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?

Die Hundehaftpflicht zahlt nicht, wenn du den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hast. So steht es in § 103 des Versicherungsvertragsgesetzes. Das kann etwa gelten, wenn jemand seinen Hund absichtlich auf einen anderen Menschen hetzt.

Auch Schäden an deinen eigenen Sachen deckt eine Haftpflicht ihrer Natur nach nicht. Nach § 100 VVG stellt der Versicherer dich von Ansprüchen frei, die ein Dritter gegen dich geltend macht, und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Was dein Vertrag darüber hinaus ausschließt, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Lies sie, bevor du unterschreibst.

Wer haftet, wenn jemand anderes deinen Hund ausführt?

§ 834 BGB regelt den Fall, dass jemand für dich per Vertrag die Aufsicht über deinen Hund übernimmt, etwa als Gassigeherin oder Hundesitter. Diese Person ist für Schäden verantwortlich, die der Hund Dritten zufügt, außer sie hat bei der Aufsicht die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch dann passiert. Wer im Einzelfall haftet, entscheidet im Streit ein Gericht.

Sprich deshalb vorher ab, wie dein Hund und die Betreuungsperson versichert sind. Auf dem Marktplatz von Rudelrunde siehst du bei jedem Angebot, ob die Betreuung nach Angabe des Anbieters privat oder gewerblich ist. Mehr dazu steht auf der Seite Hundesitter.

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Häufige Fragen

Ist eine Hundehaftpflicht in ganz Deutschland Pflicht?

Nein, das regelt jedes Land selbst. Für alle Hunde verlangen sie unter anderem Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Ist mein Hund in der Privathaftpflicht mitversichert?

Das steht in deinen Versicherungsbedingungen, nicht im Gesetz. Prüfe, ob dein Vertrag den Hund ausdrücklich einschließt und die Haftung nach § 833 BGB abdeckt, so wie es etwa Hamburg in § 12 HundeG verlangt.

Ab welchem Alter braucht mein Hund eine Haftpflichtversicherung?

Das steht im Landesgesetz. Niedersachsen knüpft an ein Alter über sechs Monate an, Sachsen-Anhalt an spätestens drei Monate nach der Geburt, Berlin und Bremen an den Beginn der Haltung.

Wer haftet, wenn der Hundesitter mit meinem Hund unterwegs ist?

Nach § 834 BGB kann auch die Person verantwortlich sein, die per Vertrag die Aufsicht übernommen hat, außer sie hat sorgfältig aufgepasst. Im Streit entscheidet ein Gericht.

Brauche ich in NRW für jeden Hund eine Haftpflicht?

Das Landeshundegesetz verlangt sie für große Hunde ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm und für gefährliche Hunde.

Quellen

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