
Regeln und Pflichten
Hundehaftpflicht: was § 833 BGB und die Landesgesetze vorgeben
5 Min. Lesezeit · Stand 27.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine Rechts- oder tierärztliche Beratung
Ob du eine Hundehaftpflicht abschließen musst, regelt dein Bundesland, haften musst du nach § 833 BGB aber überall für Schäden, die dein Hund an Menschen oder Sachen verursacht. Unter anderem Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schreiben die Versicherung für alle Hunde vor, Nordrhein-Westfalen für große und gefährliche Hunde.
Wer zahlt, wenn dein Hund jemanden beißt oder etwas beschädigt?
Zahlen musst in erster Linie du als Halterin oder Halter. § 833 Satz 1 BGB ist kurz: Verletzt oder tötet ein Tier einen Menschen oder beschädigt es eine Sache, muss derjenige, der das Tier hält, den Schaden ersetzen. Von einem Verschulden ist in diesem Satz keine Rede. Die Möglichkeit, sich mit sorgfältiger Aufsicht zu entlasten, nennt Satz 2 nur für Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen.
Für einen Familienhund bedeutet das im Ernstfall schnell hohe Forderungen, etwa nach einem Biss. Wie du nach einem Beißvorfall vorgehst, erklärt der Ratgeber Hund gebissen, was tun.
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Eine Hundehaftpflicht ist Pflicht, wenn dein Landesgesetz sie vorschreibt. Für alle Hunde tun das zum Beispiel diese Länder:
- Berlin: § 14 HundeG, ab Beginn der Haltung. Auch Hunde von außerhalb dürfen in Berlin nur mit Versicherung geführt werden.
- Bremen: § 6 BremHundeG, ab Beginn der Haltung, ebenfalls auch für Hunde von außerhalb.
- Hamburg: § 12 HundeG. Die Versicherung muss mindestens die Haftung nach § 833 BGB umfassen.
- Niedersachsen: § 5 NHundG, für Hunde, die älter als sechs Monate sind.
- Sachsen-Anhalt: § 2 Abs. 3 HundeG LSA, spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes.
- Thüringen: § 2 Abs. 5 ThürTierGefG. Den Abschluss weist du der Behörde mit einer Bescheinigung des Versicherers nach.
Schleswig-Holstein formuliert in § 6 HundeG eine Soll-Vorschrift für Hunde über drei Monate. Wer dort einen gefährlichen Hund halten will, bekommt die Erlaubnis nach § 10 nur mit nachgewiesener Versicherung. In Nordrhein-Westfalen hängt die Pflicht von der Größe ab: Ein großer Hund ist laut § 11 LHundG NRW einer, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm erreicht, und du darfst ihn nur mit abgeschlossener Haftpflichtversicherung halten. Für die übrigen Länder schau in das Hundegesetz oder die Hundeverordnung deines Landes, verbindlich ist der Gesetzestext. Die Leinenpflicht je Land samt Gesetzestext findest du auf unserer Seite Leinenpflicht.
Hundehaftpflicht in Bayern: Gibt es eine Pflicht?
In Bayern taucht die Hundehaftpflicht als Pflicht im Landesstraf- und Verordnungsgesetz bei den Kampfhunden auf. Wer einen Kampfhund halten will, braucht nach Art. 37 Abs. 1 LStVG eine Erlaubnis der Gemeinde. Diese Erlaubnis kann die Gemeinde nach Art. 37 Abs. 2 Satz 2 vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen.
Für andere Hunde nennt Art. 37 keine Versicherung. Ob in deiner Gemeinde für deinen Hund etwas Bestimmtes gilt, erfährst du dort. Haften musst du nach § 833 BGB auch in Bayern.
Welche Deckungssumme braucht deine Hundehaftpflicht mindestens?
Welche Deckungssumme deine Hundehaftpflicht mindestens haben muss, steht im Landesgesetz. Die Länder setzen unterschiedliche Untergrenzen:
- Berlin: mindestens eine Million Euro je Versicherungsfall, höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung im Versicherungsjahr.
- Hamburg: mindestens eine Million Euro für Personen- und sonstige Schäden, höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung.
- Sachsen-Anhalt: mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden.
- Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (dort als Soll-Vorschrift): mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Thüringen und gefährliche Hunde in NRW: mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Vergleiche die Summe in deinem Vertrag mit der aus deinem Landesgesetz, und prüfe in Berlin und Hamburg auch die Selbstbeteiligung. Ziehst du um oder reist du mit deinem Hund, schau dir die Regeln am Zielort an. Berlin und Bremen zeigen, dass ein Land auch für Hunde von außerhalb eine Versicherung verlangen kann.
Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?
Die Hundehaftpflicht zahlt nicht, wenn du den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hast. So steht es in § 103 des Versicherungsvertragsgesetzes. Das kann etwa gelten, wenn jemand seinen Hund absichtlich auf einen anderen Menschen hetzt.
Auch Schäden an deinen eigenen Sachen deckt eine Haftpflicht ihrer Natur nach nicht. Nach § 100 VVG stellt der Versicherer dich von Ansprüchen frei, die ein Dritter gegen dich geltend macht, und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Was dein Vertrag darüber hinaus ausschließt, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Lies sie, bevor du unterschreibst.
Wer haftet, wenn jemand anderes deinen Hund ausführt?
§ 834 BGB regelt den Fall, dass jemand für dich per Vertrag die Aufsicht über deinen Hund übernimmt, etwa als Gassigeherin oder Hundesitter. Diese Person ist für Schäden verantwortlich, die der Hund Dritten zufügt, außer sie hat bei der Aufsicht die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch dann passiert. Wer im Einzelfall haftet, entscheidet im Streit ein Gericht.
Sprich deshalb vorher ab, wie dein Hund und die Betreuungsperson versichert sind. Auf dem Marktplatz von Rudelrunde siehst du bei jedem Angebot, ob die Betreuung nach Angabe des Anbieters privat oder gewerblich ist. Mehr dazu steht auf der Seite Hundesitter.
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Häufige Fragen
Ist eine Hundehaftpflicht in ganz Deutschland Pflicht?
Nein, das regelt jedes Land selbst. Für alle Hunde verlangen sie unter anderem Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Ist mein Hund in der Privathaftpflicht mitversichert?
Das steht in deinen Versicherungsbedingungen, nicht im Gesetz. Prüfe, ob dein Vertrag den Hund ausdrücklich einschließt und die Haftung nach § 833 BGB abdeckt, so wie es etwa Hamburg in § 12 HundeG verlangt.
Ab welchem Alter braucht mein Hund eine Haftpflichtversicherung?
Das steht im Landesgesetz. Niedersachsen knüpft an ein Alter über sechs Monate an, Sachsen-Anhalt an spätestens drei Monate nach der Geburt, Berlin und Bremen an den Beginn der Haltung.
Wer haftet, wenn der Hundesitter mit meinem Hund unterwegs ist?
Nach § 834 BGB kann auch die Person verantwortlich sein, die per Vertrag die Aufsicht übernommen hat, außer sie hat sorgfältig aufgepasst. Im Streit entscheidet ein Gericht.
Brauche ich in NRW für jeden Hund eine Haftpflicht?
Das Landeshundegesetz verlangt sie für große Hunde ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm und für gefährliche Hunde.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 833 Haftung des Tierhalters
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 834 Haftung des Tieraufsehers
- Berlin: Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz, HundeG) vom 7. Juli 2016, Stand der Änderung vom 11.12.2025
- Bremen: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2026, § 6 Haftpflichtversicherung
- Hamburg: Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz, HundeG) vom 26. Januar 2006, Gesamtausgabe Stand 26.10.2026
- Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), § 5 Haftpflichtversicherung, Fassung ab 01.07.2011 (NI-VORIS)
- Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA) vom 23. Januar 2009
- Thüringen: Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vom 22. Juni 2011, § 2
- Schleswig-Holstein: Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015, Gesamtausgabe
- Nordrhein-Westfalen: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW)
- Bayern: Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 37 Halten gefährlicher Tiere
- Versicherungsvertragsgesetz, § 100 Leistung des Versicherers
- Versicherungsvertragsgesetz, § 103 Herbeiführung des Versicherungsfalles
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Bildnachweise
- Weißer, flauschiger Hund steht auf einem Rasen: „Samoyed dog two year old female dllu“, Dllu, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Kleiner weißer Hund wird auf dem Behandlungstisch untersucht: „Close-up of a veterinarian examining a maltese dog with a stethoscope. (51687314898)“, Nenad Stojkovic, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Menschen mit Hunden bei einer Übungsstunde auf einem Platz: „State Farm Arson Dog Program Class -54 - 52030641629“, State Farm, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten


