
Freilauf, Hundewiese und Wald
Hund im Wald: was Waldgesetz, Jagdrecht und Naturschutz verlangen
4 Min. Lesezeit · Stand 26.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine tierärztliche Beratung
Den Wald darfst du mit deinem Hund zur Erholung betreten, das steht im Bundeswaldgesetz. Ob er dort an die Leine muss, regeln die Länder sehr unterschiedlich, von ganzjähriger Leinenpflicht bis zu gar keiner Vorschrift im Waldgesetz. Dazu kommen Brut- und Setzzeit, Jagdrecht und die Regeln in Schutzgebieten.
Mit dem Hund im Wald: was der Bund vorgibt
Nach § 14 Bundeswaldgesetz ist das Betreten des Waldes zur Erholung erlaubt, auf eigene Gefahr. Die Einzelheiten regeln die Länder. Überall gilt das Bundesnaturschutzgesetz, nach dem du wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigen darfst (§ 39 Abs. 1). Und der Jagdschutz umfasst nach § 23 Bundesjagdgesetz den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden, wie genau, bestimmen wieder die Länder.
Wo dein Hund im Wald immer an die Leine muss
- Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen: Leine im Wald das ganze Jahr. Ausgenommen sind vor allem Jagdhunde bei der Jagd, in Brandenburg außerdem Polizeihunde und in Mecklenburg-Vorpommern Diensthunde im Einsatz.
- Hamburg: kurz angeleint, auch mit Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht.
- Schleswig-Holstein: nur angeleint und nur auf Waldwegen.
- Berlin: Leine, außer auf freigegebenen und beschilderten Hundeauslaufgebieten. Mehr dazu im Ratgeber Hundewald.
- Nordrhein-Westfalen: Leine abseits der Wege.
Wo das Waldgesetz keine Leine vorschreibt
In Bayern gibt Art. 13 BayWaldG jedem das Recht, den Wald zur Erholung zu betreten, eine Leinenpflicht nennt der Artikel nicht. In Sachsen müssen Hunde laut Sachsenforst grundsätzlich nicht angeleint sein, sollen aber in der Nähe bleiben und gehorchen. Baden-Württemberg verbietet es, Hunde im Wald an Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen frei laufen zu lassen (§ 83 Abs. 2 Nr. 8 LWaldG). Gemeinden können überall eigene Regeln haben.
Brut- und Setzzeit: jedes Land zählt anders
Im Bundesjagdgesetz ist die Setz- und Brutzeit ein Begriff für die Jagd: Bis die Jungtiere selbstständig sind, dürfen die Elterntiere nicht bejagt werden (§ 22 Abs. 4). Feste Leinenzeiten für Hunde stehen nur in manchen Landesgesetzen.
- Niedersachsen: 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft, also auch im Wald.
- Sachsen-Anhalt: 1. März bis 15. Juli in Wald und Feld.
- Bremen: 15. März bis 15. Juli in der freien Landschaft außerhalb des bebauten Stadtgebiets.
- Saarland: 1. März bis 30. Juni im Jagdbezirk, außer dein Hund bleibt zuverlässig im Bereich des Weges.
- Nordrhein-Westfalen: 1. März bis 31. Juli in Europäischen Vogelschutzgebieten.
- Baden-Württemberg und Hessen: keine landesweite Frist, aber die untere Jagdbehörde (BW) oder die Gemeinde (Hessen) kann eine Leinenpflicht anordnen.
Wildern und Jagdrevier
In Bayern ist es ordnungswidrig, einen Hund im Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen, und Jagdschutzberechtigte dürfen einen Hund töten, der erkennbar dem Wild nachstellt und es gefährden kann (Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 BayJG). In Sachsen braucht das eine vorherige Genehmigung der Jagdbehörde. Hessen verbietet ausdrücklich, Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen (§ 23 Abs. 8 HJagdG), Sachsen ebenso (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). In Niedersachsen dürfen wildernde Hunde seit dem 26.06.2026 nur noch eingefangen werden. Wenn dein Hund jagt, hilft der Ratgeber zum Jagdtrieb.
Schutzgebiete und Nationalparks
In Naturschutzgebieten sind Handlungen verboten, die das Gebiet stören können, die Einzelheiten stehen in der jeweiligen Verordnung (§ 23 Abs. 2 BNatSchG). Im Nationalpark Bayerischer Wald etwa ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Achte auf die Schilder am Gebietsrand. Die Regeln für dein Land mit Gesetzestext findest du unter Leinenpflicht, verbindlich ist immer der Gesetzestext.
Rudelrunde zeigt Hunde, die zu deinem passen, und Runden in deiner Stadt.
Häufige Fragen
Muss mein Hund im Wald an die Leine?
Das hängt vom Bundesland ab. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein gilt im Wald das ganze Jahr Leinenpflicht. In Bayern nennt das Waldgesetz keine Leinenpflicht, in Sachsen müssen Hunde laut Sachsenforst grundsätzlich nicht angeleint sein.
Wann ist Brut- und Setzzeit?
Ein bundesweites Datum gibt es nicht. Niedersachsen zum Beispiel verlangt die Leine vom 1. April bis 15. Juli, Sachsen-Anhalt vom 1. März bis 15. Juli.
Darf mein Hund im Wald frei laufen, wenn keine Leinenpflicht gilt?
Ja, aber er muss in deiner Einwirkung bleiben. Wild darfst du nicht mutwillig beunruhigen, und im Jagdrevier verbieten mehrere Länder, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Darf ein Jäger meinen Hund erschießen?
Das regeln die Landesjagdgesetze unterschiedlich. In Bayern dürfen Jagdschutzberechtigte einen wildernden Hund töten, in Sachsen nur mit Genehmigung der Jagdbehörde, in Niedersachsen ist seit Juni 2026 nur noch das Einfangen vorgesehen.
Quellen
- Bundeswaldgesetz, § 14 Betreten des Waldes
- Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
- Bundesjagdgesetz, § 23 Inhalt des Jagdschutzes
- Waldgesetz des Landes Brandenburg, § 15 Abs. 8
- Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 29 Abs. 2
- Thüringer Waldgesetz, § 6 Abs. 2
- Landeswaldgesetz Hamburg, § 11 Abs. 1 Nr. 4
- Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz), §§ 8 und 9
- Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein, § 17 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3
- Landeswaldgesetz Berlin, § 23 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 1 Nr. 2)
- Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen, § 2 Abs. 3
- Waldgesetz für Bayern, Art. 13 Betreten des Waldes
- Staatsbetrieb Sachsenforst: FAQ zu Wald und Forstwirtschaft
- Waldgesetz für Baden-Württemberg, § 83 Abs. 2 Nr. 8
- Bundesjagdgesetz, § 22 Jagd- und Schonzeiten (Abs. 4 Setz- und Brutzeiten)
- Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, § 33 Abs. 1
- Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt, § 28 Abs. 2
- Bremisches Feldordnungsgesetz, § 7 Nr. 2
- Saarländisches Jagdgesetz, § 33 Abs. 2 (Gesamtausgabe, zuletzt geändert durch Art. 164 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021)
- Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, § 52 Abs. 2 Nr. 5
- Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg, § 51 Abs. 5
- Hessisches Naturschutzgesetz, § 19 Abs. 5 Nr. 3
- Bayerisches Jagdgesetz, Art. 56 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2 Nr. 9)
- Bayerisches Jagdgesetz, Art. 42 Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten
- Sächsisches Jagdgesetz, § 27 Abs. 2 und 3
- Hessisches Jagdgesetz, § 23 Abs. 8
- Niedersächsisches Jagdgesetz, § 29 Abs. 1 Nr. 2 (Fassung ab 26.06.2026)
- Bundesnaturschutzgesetz, § 23 Naturschutzgebiete
- Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald, § 9 Abs. 4 Nr. 8
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Bildnachweise
- Zwei Hunde auf einer eingezäunten Hundewiese mit Spielgeräten: „Percorso di agility dog nell’area cani di Via Combattente e Reduce ad Arona“, Marco Del Torchio 95, CC0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Mehrere Hunde laufen frei auf einer Sandfläche, zwei Menschen gehen mit: „Dogs and people in snowy dog park“, sarah n, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Hund rennt in vollem Lauf über eine Wiese: „Lure coursing“, Mdk572, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten


