
Freilauf, Hundewiese und Wald
Hundefreilauf: was dein Bundesland erlaubt und was nicht
4 Min. Lesezeit · Stand 26.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine tierärztliche Beratung
Ob dein Hund ohne Leine laufen darf, regelt in Deutschland jedes Bundesland selbst, und deine Gemeinde kann noch eigene Regeln dazulegen. Berlin und Hamburg haben eine allgemeine Leinenpflicht, viele andere Länder schreiben die Leine nur an bestimmten Orten vor. Wo Freilauf erlaubt ist, muss dein Hund trotzdem in deiner Einwirkung bleiben.
Hundefreilauf ist Ländersache
Auf Bundesebene steht nur, dass dein Hund Bewegung braucht. Die Tierschutz-Hundeverordnung verlangt ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers, angepasst an Rasse, Alter und Gesundheit. Ob das an der Leine passiert oder ohne, sagt die Verordnung nicht.
Die Leinenregeln kommen aus den Hundegesetzen, Waldgesetzen und Jagdgesetzen der Länder und aus Verordnungen der Gemeinden. Deshalb kann sich die Lage schon an der nächsten Ortsgrenze ändern. Eine Übersicht mit Gesetzestext für jedes Land findest du unter Leinenpflicht nach Bundesland.
Berlin und Hamburg: Leine als Grundregel
In Berlin gehört dein Hund außerhalb des eingefriedeten Grundstücks an die Leine, im Mehrfamilienhaus schon vor der Wohnungstür (§ 28 Abs. 1 Hundegesetz). Frei laufen darf er in gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten, und zwar nur, wenn er in deinem Einwirkungsbereich bleibt, jederzeit zurückkommt und niemanden gefährdet (§ 28 Abs. 3). Hast du eine Sachkundebescheinigung und ist für deinen Hund kein Leinenzwang angeordnet, ist er von der allgemeinen Leinenpflicht befreit (§ 29 Abs. 1). Das gilt nach § 29 Abs. 2 aber nicht für läufige Hündinnen und nicht an bestimmten Orten, etwa in Grünanlagen ohne ausgewiesenen Auslauf, auf Waldflächen außerhalb der Hundeauslaufgebiete, auf Sport- und Campingplätzen und in Kleingartenkolonien.
Hamburg regelt es ähnlich (§ 8 Abs. 1 Hundegesetz). Ohne Leine geht es dort auf den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Wer mit seinem Hund die Gehorsamsprüfung bestanden hat, kann sich auf Antrag von der allgemeinen Leinenpflicht befreien lassen (§ 9 Abs. 1). Wie Städte solche Zonen planen, steht im Beitrag zu Freilaufflächen für Hunde.
Länder, die die Leine nur an bestimmten Orten verlangen
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zählen in ihren Hundegesetzen Orte auf, an denen alle Hunde an die Leine müssen, etwa Fußgängerzonen, Volksfeste und umfriedete Parks. In den Parks sind besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche ausgenommen.
Für große Hunde gilt in Nordrhein-Westfalen mehr. Erreicht dein Hund ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm, führst du ihn innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine, außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen (§ 11 Abs. 6 LHundG NRW).
Bayern hat kein Landesgesetz mit einer Leinenpflicht für alle Hunde. Die Gemeinden können aber per Verordnung das freie Umherlaufen großer Hunde und Kampfhunde einschränken und müssen dabei dem Bewegungsbedürfnis der Hunde Rechnung tragen (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Hessen kennt ebenfalls keine allgemeine Leinenpflicht, unbeaufsichtigt darf dein Hund dort außerhalb deines Grundstücks aber nicht laufen (§ 1 Abs. 1 HundeVO). Ähnlich verbietet Mecklenburg-Vorpommern, Hunde ohne Aufsicht frei laufen zu lassen.
Wald, Feld und die Brut- und Setzzeit
Draußen in der Landschaft wird es noch bunter. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gilt im Wald das ganze Jahr Leinenpflicht. Niedersachsen verlangt die Leine vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft, Sachsen-Anhalt vom 1. März bis 15. Juli in Wald und Feld. Was in welchem Land im Wald gilt, haben wir im Ratgeber Hund im Wald zusammengestellt.
Im Jagdrevier zählt die Aufsicht
Viele Hundehalter unterschätzen diesen Punkt. In Bayern handelt ordnungswidrig, wer seinen Hund in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt (Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 BayJG), in Sachsen steht ein entsprechendes Verbot in § 27 Abs. 2 des Jagdgesetzes. Der Jagdschutz umfasst nach dem Bundesjagdgesetz ausdrücklich den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden, die Einzelheiten regeln die Länder.
Jagt dein Hund gern, ist eine eingezäunte Hundewiese oft der entspanntere Ort für Freilauf als Feld und Waldrand.
So findest du heraus, was bei dir gilt
Schau zuerst in die Verordnung deiner Gemeinde, viele stellen sie online. Schilder vor Ort gehen vor, besonders an Parks und Schutzgebieten. In Rudelrunde siehst du die Leinenpflicht für dein Bundesland und auf der Karte Hundewiesen und Gassirunden in deiner Nähe. Verbindlich ist am Ende immer der Gesetzestext.
Rudelrunde zeigt Hunde, die zu deinem passen, und Runden in deiner Stadt.
Häufige Fragen
Gibt es in Deutschland eine bundesweite Leinenpflicht?
Nein. Leinenpflichten stehen in Landesgesetzen und in Verordnungen der Gemeinden. Deshalb kann die Regel in der Nachbarstadt anders aussehen.
Wo darf mein Hund in Berlin frei laufen?
In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten und in ausgewiesenen Bereichen von Grünanlagen. Er muss dabei in deinem Einwirkungsbereich bleiben und jederzeit zurückkommen.
Darf mein Hund in Bayern überall ohne Leine laufen?
Ein Landesgesetz mit allgemeiner Leinenpflicht gibt es in Bayern nicht. Deine Gemeinde kann für große Hunde und Kampfhunde aber eine Leinenpflicht erlassen, und im Jagdrevier darf dein Hund nicht unbeaufsichtigt frei laufen.
Wo finde ich eine Fläche für Hundefreilauf?
Frag bei deiner Stadt oder Gemeinde, achte auf Schilder und schau auf die Karte in Rudelrunde, dort sind Hundewiesen eingezeichnet.
Quellen
- Tierschutz-Hundeverordnung, § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
- Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz), §§ 24, 28 und 29
- Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz), §§ 8 und 9
- Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen, § 2 Abs. 2 und § 11
- Gesetz über das Halten von Hunden Schleswig-Holstein, § 3 Abs. 2
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern, Art. 18 Halten von Hunden
- Hessische Hundeverordnung, § 1
- Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern, § 2
- Waldgesetz des Landes Brandenburg, § 15 Abs. 8
- Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 29 Abs. 2
- Thüringer Waldgesetz, § 6 Abs. 2
- Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, § 33 Abs. 1
- Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt, § 28 Abs. 2
- Bayerisches Jagdgesetz, Art. 56 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2 Nr. 9)
- Sächsisches Jagdgesetz, § 27 Abs. 2 und 3
- Bundesjagdgesetz, § 23 Inhalt des Jagdschutzes
Weiterlesen
Bildnachweise
- Zwei Hunde auf einer eingezäunten Hundewiese mit Spielgeräten: „Percorso di agility dog nell’area cani di Via Combattente e Reduce ad Arona“, Marco Del Torchio 95, CC0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Mehrere Hunde laufen frei auf einer Sandfläche, zwei Menschen gehen mit: „Dogs and people in snowy dog park“, sarah n, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Person mit Rucksack und Hund auf einem Weg durch einen Kiefernwald: „On a 1-hour dog walk in Clash Wood - geograph.org.uk - 6211794“, Julian Paren, CC BY-SA 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten


