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Ein Gassigeher führt mehrere Hunde an der Leine durch einen Park
Foto: „Dog walker - Buenos Aires“, revolution cycle, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten

Gassi gehen im Alltag

Gassigeher: was er macht, wer haftet und worauf du bei der Wahl achtest

4 Min. Lesezeit · Stand 26.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine tierärztliche Beratung

Ein Gassigeher führt Hunde aus, die nicht seine eigenen sind, sei es als Nachbar, als Ehrenamtlicher im Tierheim oder gewerblich als Dogwalker. Wer die Aufsicht über einen Hund durch Vertrag übernimmt, ist nach § 834 BGB für Schäden verantwortlich, außer er hat mit der nötigen Sorgfalt aufgepasst. Für das gewerbliche Ausführen vieler Hunde gibt es in manchen Ländern eigene Regeln, in Berlin braucht es ab dem fünften Hund eine Genehmigung.

Was ein Gassigeher macht

Ein Gassigeher holt den Hund ab, geht mit ihm so, wie es mit dem Halter abgesprochen ist, und bringt ihn wieder zurück. Manche machen das als Gefälligkeit für Nachbarn, andere als Ehrenamt, wieder andere als Gewerbe.

Wer im Tierheim Hunde ausführen möchte, fragt am besten direkt dort nach, welche Bedingungen gelten. Geht es dir eher um regelmäßige Betreuung über den Tag, lohnt ein Blick in den Ratgeber zur Hundebetreuung.

Wer haftet, wenn beim Gassigeher etwas passiert

Verletzt ein Hund einen Menschen oder beschädigt eine Sache, ist nach § 833 BGB grundsätzlich der Halter zum Ersatz verpflichtet. Für den Gassigeher kommt § 834 BGB hinzu: Wer für den Halter die Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten zufügt. Die Verantwortlichkeit entfällt, wenn er bei der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch dann entstanden wäre.

Welche Versicherung im Einzelfall einspringt, klärt ihr am besten vor dem ersten gemeinsamen Gang, als Halter genauso wie als Gassigeher. Verbindlich ist dabei immer der Gesetzestext.

Regeln für gewerbliche Gassigeher

Wer gewerbsmäßig Hunde ausführt, sollte das Landesrecht kennen, denn manche Länder haben dafür eigene Vorschriften. In Berlin darf eine Person laut Bezirksamt Treptow-Köpenick nicht mehr als vier Hunde gleichzeitig führen. Wer gewerbsmäßig mehr als vier führt, braucht nach § 27 Abs. 1 Hundegesetz Berlin eine Genehmigung, und zwar jede Person, die das tut, nicht nur der Inhaber. Verlangt werden laut Merkblatt des Bezirksamts Mitte vertiefte Kenntnisse über Haltung, Sozialverhalten und Erziehung, ein Führungszeugnis und ein Nachweis zur Transportschulung, die Genehmigung muss beim Ausführen dabei sein.

Bietet ein Gassigeher zusätzlich Training an, gilt das Tierschutzgesetz: Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung durch den Halter anleiten will, braucht nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f eine Erlaubnis der Behörde. In Nordrhein-Westfalen ist das gleichzeitige Führen mehrerer gefährlicher Hunde durch eine Person nach § 5 Abs. 4 Satz 4 Landeshundegesetz unzulässig. Was in deinem Bundesland gilt, regelt das Landesrecht, einen Einstieg bietet unsere Seite zur Leinenpflicht.

Woran du einen guten Gassigeher erkennst

Einen Gassigeher in deiner Nähe finden

Am angenehmsten ist jemand, der ohnehin in deiner Gegend unterwegs ist. Auf dem Marktplatz von Rudelrunde bieten Menschen aus der Nachbarschaft Gassigehen, Tages- und Urlaubsbetreuung an, ob privat oder gewerblich, steht jeweils nach Angabe des Anbieters dabei. Du kannst dich dort auch selbst als Gassigeher eintragen. Wie oft und wie lange dein Hund raus sollte, steht im Ratgeber Gassi gehen.

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Häufige Fragen

Was ist ein Gassigeher?

Ein Gassigeher führt fremde Hunde aus, privat für Nachbarn, ehrenamtlich im Tierheim oder gewerblich als Dogwalker. Er geht mit dem Hund so, wie es mit dem Halter abgesprochen ist.

Braucht ein Gassigeher eine Erlaubnis?

Das hängt vom Bundesland und vom Angebot ab. In Berlin braucht eine Genehmigung, wer gewerbsmäßig mehr als vier Hunde führt, und wer gewerbsmäßig Hunde ausbildet, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Verbindlich ist der Gesetzestext.

Haftet der Gassigeher, wenn der Hund jemanden beißt?

Wer die Aufsicht durch Vertrag übernommen hat, ist nach § 834 BGB verantwortlich, außer er hat die erforderliche Sorgfalt beachtet. Daneben haftet nach § 833 BGB grundsätzlich der Halter.

Wie viele Hunde darf ein Gassigeher gleichzeitig führen?

Das regelt dein Bundesland. In Berlin sind es höchstens vier, mehr nur gewerbsmäßig und mit Genehmigung des Bezirksamts.

Quellen

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