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Mehrere Hunde spielen in einem eingezäunten Garten
Foto: „Running in the grass yard@Affectionate Pet Care“, Kd rome, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten

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Hundebetreuung: Gassigehen, Tagesbetreuung oder Pension

4 Min. Lesezeit · Stand 26.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine tierärztliche Beratung

Hundebetreuung gibt es in vier Formen: jemand geht mit deinem Hund Gassi, betreut ihn tagsüber, nimmt ihn in deinem Urlaub auf oder er kommt in eine Pension oder Hundetagesstätte. Welche Form passt, hängt davon ab, wie lange du weg bist und wie dein Hund mit fremden Menschen und anderen Hunden zurechtkommt. Für alle, die einen Hund betreuen, gelten dieselben Grundregeln aus dem Tierschutzgesetz.

Welche Formen der Hundebetreuung es gibt

Die ersten drei Formen bieten oft Menschen aus der Nachbarschaft an, manche privat, manche gewerblich. Du kannst die Formen auch kombinieren. Ein Beispiel: An zwei Tagen in der Woche holt die Gassigeherin aus dem Nachbarhaus den Hund mittags ab, am dritten verbringt er den Tag bei einer Bekannten, die selbst einen Hund hat und im Homeoffice arbeitet.

Was das Tierschutzrecht von jeder Betreuung verlangt

§ 2 des Tierschutzgesetzes richtet sich nicht nur an Halter, sondern an jeden, der ein Tier betreut oder zu betreuen hat. Wer deinen Hund übernimmt, muss ihn seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und unterbringen und braucht die Kenntnisse und Fähigkeiten, die dafür nötig sind.

Die Tierschutz-Hundeverordnung wird konkreter. Ein Hund braucht ausreichend Auslauf im Freien, mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit seiner Betreuungsperson und regelmäßig Kontakt zu Artgenossen, wenn Gesundheit oder Unverträglichkeit nicht dagegen sprechen. Welpen bis zu einem Alter von zwanzig Wochen ist mindestens vier Stunden am Tag Umgang mit einer Betreuungsperson zu gewähren.

Wann eine Erlaubnis nötig ist

Wer gewerbsmäßig Tiere hält, braucht nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe a Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Veterinärämter zählen Hundepensionen und Hundetagesstätten ausdrücklich dazu. Gewerbsmäßig handelt nach ihrem Merkblatt, wer selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung tätig ist. Ein angemeldetes Gewerbe muss dafür nicht vorliegen. Mit der Tätigkeit darf nach § 11 Abs. 5 erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

Ob ein reines Gassi-Angebot darunter fällt, beantworten die Merkblätter nicht pauschal. Das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet darum, vor dem Start abzuklären, ob für die geplante Tätigkeit eine Erlaubnis nötig ist.

Welche Hundebetreuung zu deinem Hund passt

Ein Hund, der sich in Gruppen wohlfühlt, kann mit einer Tagesstätte oder einer gemeinsamen Gassirunde gut zurechtkommen. Für einen unsicheren oder älteren Hund kann eine einzelne Person, die ihn kennt, die bessere Wahl sein. Überleg auch, wie lange dein Hund allein bleiben kann, bevor er unruhig wird. Wie du das übst, erklärt der Ratgeber Hund alleine lassen.

Probier eine neue Betreuung zuerst für kurze Zeit aus, bevor du einen ganzen Tag oder eine Reise darauf baust. Nach zwei, drei Terminen weißt du, ob dein Hund gern mitgeht. Achte darauf, wie er abends wirkt, wenn er zurück ist: ausgeglichen und müde oder unruhig und überdreht. Das sagt dir über die passende Form mehr als jede noch so schöne Beschreibung in einem Angebot.

Hundebetreuung in deiner Nachbarschaft finden

Auf dem Marktplatz von Rudelrunde findest du Angebote für Gassigehen, Tages- und Urlaubsbetreuung von Menschen in deiner Nähe. Jedes Angebot ist als privat oder gewerblich gekennzeichnet, so wie die Person es angegeben hat. Rudelrunde prüft weder diese Angabe noch eine Erlaubnis, frag deshalb selbst nach. Die Abmachung trefft ihr unter euch.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Tagesbetreuung und Pension?

Bei der Tagesbetreuung holst du deinen Hund abends wieder ab. In einer Pension bleibt er über Nacht, meist für die Dauer deiner Reise.

Muss eine Hundetagesstätte eine Erlaubnis haben?

Wer gewerbsmäßig eine Hundetagesstätte oder Pension betreibt, braucht nach den Merkblättern der Veterinärämter eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Mit der Tätigkeit darf erst nach Erteilung begonnen werden.

Was gilt bei der Betreuung von Welpen?

Die Tierschutz-Hundeverordnung verlangt für Welpen bis zwanzig Wochen mindestens vier Stunden Umgang mit einer Betreuungsperson am Tag. Sprich die Dauer am besten mit deiner Tierarztpraxis ab.

Quellen

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