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Tagesbetreuung für Hunde: welche Form zu dir und deinem Hund passt
4 Min. Lesezeit · Stand 26.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine tierärztliche Beratung
Tagesbetreuung für Hunde heißt, dass jemand anderes deinen Hund tagsüber versorgt, während du arbeitest oder unterwegs bist. Das kann eine Hundetagesstätte sein, ein gewerblicher Hundesitter oder ein Mensch aus der Nachbarschaft, der deinen Hund gut kennt. Welche Form passt, hängt vor allem von deinem Hund ab und davon, wie oft du Hilfe brauchst.
Drei Formen der Tagesbetreuung für Hunde
- Die Hundetagesstätte. Dein Hund verbringt den Tag in einer Gruppe und wird abends abgeholt. Das passt zu Hunden, die Gesellschaft mögen. Worauf du bei der Auswahl achtest, steht im Ratgeber Hundetagesstätte.
- Der gewerbliche Hundesitter. Eine Person betreut deinen Hund allein oder mit wenigen anderen, mal bei sich, mal bei dir zu Hause. Für Hunde, denen eine große Gruppe zu viel ist, ist das oft angenehmer.
- Die private Betreuung. Nachbarn, Freunde oder Familie nehmen deinen Hund, mal gegen ein kleines Dankeschön, mal einfach so. Wie das gut klappt, erklärt der Ratgeber private Hundebetreuung.
Für junge Hunde gelten eigene Bedürfnisse. Was du bei Welpen beachtest, liest du im Beitrag zum Hundekindergarten.
Was das Gesetz von jedem Betreuer verlangt
Die Pflichten aus § 2 Tierschutzgesetz gelten nicht nur für dich als Halterin oder Halter, sondern für jeden, der ein Tier betreut oder zu betreuen hat. Wer deinen Hund tagsüber nimmt, muss ihn also angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und braucht die Kenntnisse, die dafür nötig sind. Das gilt für die Nachbarin genauso wie für die Huta.
Die Tierschutz-Hundeverordnung wird konkreter. Sie verlangt, dass ein Hund mehrmals täglich ausreichend lange Umgang mit seiner Betreuungsperson hat, dass er jederzeit Wasser bekommt und dass sein Bereich sauber bleibt. Gerade bei langen Arbeitstagen lohnt es sich, gemeinsam durchzugehen, wann dein Hund raus kommt und wie lange er allein bleibt.
Gewerblich oder privat: wann eine Erlaubnis nötig ist
Eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz braucht, wer Hunde gewerbsmäßig hält. Das Landratsamt Aichach-Friedberg zählt Hundepensionen und Hundetagesstätten ausdrücklich dazu. Gewerbsmäßig handelt nach den Merkblättern der Veterinärämter, wer selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht arbeitet, Gewinn zu erzielen. Ein angemeldetes Gewerbe muss dafür nicht vorliegen.
Ob eine bestimmte private Betreuung unter diese Merkmale fällt, beurteilt im Einzelfall das Veterinäramt vor Ort. Verbindlich ist der Gesetzestext. Für dich als Halterin heißt das praktisch: Bei gewerblichen Angeboten darfst du nach dem Erlaubnisbescheid fragen.
Wer haftet, wenn in der Betreuung etwas passiert
Verletzt dein Hund jemanden oder beschädigt er etwas, haftet nach § 833 BGB die Person, die ihn hält. Daneben ist nach § 834 BGB auch verantwortlich, wer die Aufsicht durch Vertrag übernommen hat, außer er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch so entstanden. Sind beide verantwortlich, haften sie nach § 840 Abs. 1 BGB gemeinsam. Sprecht deshalb vorher offen darüber, wer welche Versicherung hat und was im Schadensfall passiert. Das ist keine Misstrauensfrage, sondern erspart euch später Streit.
So findest du die passende Tagesbetreuung
Vereinbare einen Probetag, bevor du dich festlegst, und gib alles mit, was die Betreuung wissen muss: Futter und Fütterungszeiten, Telefonnummer deiner Tierarztpraxis, wie dein Hund auf andere Hunde reagiert und wo er gern ausreißt. Danach siehst du an deinem Hund, ob es gepasst hat.
Auf Rudelrunde bieten unter Hundesitter Menschen aus deiner Nähe Gassigehen und Tagesbetreuung an. Ob ein Angebot privat oder gewerblich ist, steht dort nach Angabe des Anbieters. Rudelrunde prüft weder diese Angabe noch eine Erlaubnis, frag deshalb selbst nach dem Bescheid.
Rudelrunde zeigt Hunde, die zu deinem passen, und Runden in deiner Stadt.
Häufige Fragen
Was kostet Tagesbetreuung für einen Hund?
Das legt jeder Anbieter selbst fest. Frag nach dem Preis für einen ganzen und einen halben Tag, nach Abos und danach, was bei Krankheit oder Absage gilt.
Darf mein Nachbar meinen Hund tagsüber betreuen?
Ja, private Betreuung ist möglich. Auch er muss deinen Hund nach § 2 Tierschutzgesetz angemessen versorgen, eine Erlaubnis nach § 11 knüpft an gewerbsmäßiges Handeln an.
Welche Tagesbetreuung passt zu einem Welpen?
Welpen bis zum Alter von zwanzig Wochen brauchen laut Tierschutz-Hundeverordnung mindestens vier Stunden täglich Umgang mit einer Betreuungsperson. Frag deshalb genau, wie viel Zeit sich jemand für deinen Welpen nimmt.
Wer haftet, wenn mein Hund in der Betreuung jemanden beißt?
Nach § 833 BGB haftet die Person, die den Hund hält, und nach § 834 BGB kann auch verantwortlich sein, wer die Aufsicht vertraglich übernommen hat. Sind beide verantwortlich, haften sie nach § 840 Abs. 1 BGB gemeinsam, deshalb klärt die Versicherungsfrage vorher.
Quellen
- Tierschutzgesetz, § 2 Pflichten von Haltern und Betreuern
- Tierschutz-Hundeverordnung, § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
- Tierschutz-Hundeverordnung, § 8 Fütterung und Pflege
- Tierschutzgesetz, § 11 Erlaubnis (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 8 Buchstabe a und f, Abs. 5)
- Landratsamt Aichach-Friedberg, Veterinäramt: Merkblatt zur Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, Stand August 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 833 Haftung des Tierhalters
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 840 Haftung mehrerer
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 834 Haftung des Tieraufsehers
Weiterlesen
Bildnachweise
- Mehrere Hunde spielen in einem eingezäunten Garten: „Running in the grass yard@Affectionate Pet Care“, Kd rome, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Mehrere Welpen spielen auf einer Wiese: „Golden Retriever Puppies Playing on the South Lawn of the White House - NARA - 23869181“, Urheber unbekannt, Public domain, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Viele Hunde in einem großen eingezäunten Auslauf: „Kennel of Château de Cheverny 2012“, JopkeB, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten


