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TippErstes Treffen? Lasst die Hunde zuerst nebeneinander gehen.
Eine Hand streckt sich einem lockigen Hund entgegen
Foto: „Dog interacting with a person's hand on a concrete surface in an outdoor setting at a friendly invitation“, Shixart1985, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten

Betreuung finden

Hundesitter werden: was du vor dem ersten Hund klären solltest

6 Min. Lesezeit · Stand 27.10.2026 · Darstellung mit Quellen, keine Rechts- oder tierärztliche Beratung

Hundesitter werden kannst du auch ohne eigenen Hund, wenn du Erfahrung mit Hunden hast und deine Pflichten kennst. Betreust du Hunde gewerbsmäßig, kann eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz nötig sein, deshalb fragst du vorher beim Veterinäramt nach. Dazu kommen klare Absprachen mit den Haltern, die Frage der Haftung und, wenn es ein Gewerbe wird, die Anzeige beim Gewerbeamt.

Kann jeder Hundesitter werden, und was solltest du mitbringen?

Hundesitter werden kann jeder, der die Pflichten erfüllt, die das Tierschutzgesetz an eine Betreuungsperson stellt, eine bestimmte Ausbildung nennt § 2 dafür nicht. Wer einen fremden Hund betreut, übernimmt dieselben Grundpflichten wie der Halter. Du musst den Hund angemessen ernähren, pflegen und unterbringen und die Kenntnisse und Fähigkeiten haben, die dafür nötig sind. Im Alltag heißt das zum Beispiel, Stress und Unwohlsein zu erkennen, mit der Leine sicher umzugehen und Begegnungen mit anderen Hunden ruhig zu lösen.

Fang mit Hunden an, die du einschätzen kannst. Ein ruhiger Hund aus der Nachbarschaft ist ein besserer Einstieg als ein kräftiger junger Hund, der stark an der Leine zieht. Für eine gewerbsmäßige Betreuung kommen weitere Anforderungen dazu, die im nächsten Abschnitt stehen.

Wann brauchst du eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz?

Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere hält, braucht nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe a Tierschutzgesetz eine Erlaubnis. Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder Halter dabei anleitet, braucht sie nach Buchstabe f. Die Veterinärämter nennen ausdrücklich Hundepensionen und Hundetagesstätten. Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit nach ihrem Merkblatt, wenn sie selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird, auch ohne angemeldetes Gewerbe.

Ob dein Gassi-Angebot darunter fällt, entscheidet das Veterinäramt deines Kreises, das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet ausdrücklich um vorherige Abklärung. Ist eine Erlaubnis nötig, darfst du nach § 11 Abs. 5 erst nach ihrer Erteilung beginnen. Ohne Erlaubnis droht laut den Merkblättern eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro.

Für die Erlaubnis verlangen die Ämter einen Sachkundenachweis, ein Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und geeignete Räume. Die Sachkunde lässt sich nach dem Merkblatt des Landkreises Rotenburg (Wümme) durch eine passende Ausbildung belegen oder durch in der Regel mindestens drei Jahre Umgang mit den entsprechenden Tieren. Je nach Amt gehört ein Fachgespräch dazu. Das Veterinäramt Oberhausen schreibt zum Beispiel, dass der Sachkundenachweis für große Hunde dafür nicht reicht.

Was gilt, wenn du in Berlin Hundesitter werden willst?

Willst du in Berlin Hundesitter werden und mit vielen Hunden gleichzeitig losziehen, gibt es eine eigene Landesregel. Laut Merkblatt des Bezirksamts Mitte mit Stand 2019 braucht nach § 27 Abs. 1 Hundegesetz eine Genehmigung, wer gewerbsmäßig mehr als vier Hunde führt. Das Merkblatt verlangt dafür auch den Nachweis einer Schulung nach Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005, die den Transport von Tieren regelt, und das Antragsformular fragt nach dem Fahrzeug, mit dem du Hunde beförderst.

Andere Länder und Gemeinden haben eigene Regeln, etwa zum Führen von Hunden oder zur Leine. Was in deinem Bundesland gilt, erfährst du beim Veterinäramt, die Leinenregeln findest du auf Leinenpflicht nach Bundesland.

Wer haftet, wenn ein betreuter Hund einen Schaden anrichtet?

Übernimmst du für einen Halter durch Vertrag die Aufsicht über seinen Hund, bist du nach § 834 BGB für Schäden verantwortlich, die der Hund Dritten zufügt. Das gilt nicht, wenn du bei der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hast oder der Schaden auch dann entstanden wäre. Halte deshalb kurz fest, wie und wo du mit dem Hund unterwegs warst und was ihr abgesprochen habt. Klär mit deiner Versicherung, ob deine Tätigkeit abgedeckt ist, und frag den Halter, wie sein Hund versichert ist.

Haltet Zeiten, Preis, Leinenregeln, Futter, Notfallkontakt und Tierarztpraxis schriftlich fest. Bist du gewerblich unterwegs, musst du Verbrauchern nach der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis nennen.

Musst du als Hundesitter ein Gewerbe anmelden?

Wer ein Gewerbe selbständig beginnt, zeigt das nach § 14 Gewerbeordnung der zuständigen Behörde an. Die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt nach § 138 Abs. 1 Abgabenordnung. Du selbst musst dem Finanzamt nach § 138 Abs. 1b zusätzlich Auskünfte für die Besteuerung übermitteln, in der Regel elektronisch über die amtliche Schnittstelle.

Betreust du Hunde selbständig, nachhaltig, mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, und bietest du das am Markt an, ist das nach § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz ein Gewerbebetrieb. Ob deine Betreuung schon so weit ist, klärst du mit Gewerbeamt und Finanzamt.

Wie kannst du per App Hundesitter werden für Halter in deiner Nähe?

Über die Rudelrunde-App kannst du Hundesitter werden für Halter in deiner Nähe, auch ohne eigenen Hund. Auf dem Marktplatz stellst du dein Angebot kostenlos ein. Du wählst Gassigehen, Tages- oder Urlaubsbetreuung, schreibst Überschrift, Beschreibung, Preis und Erfahrung dazu, gibst an, ob du privat oder gewerblich anbietest, und legst Hundegrößen und Umkreis fest. Gewerbliche Anbieter müssen dort einen Preis in Euro angeben.

Bei der Angabe privat oder gewerblich kommt es auf Ehrlichkeit an. Wer als Unternehmer handelt, darf nicht den Eindruck erwecken, er sei Privatperson, das verbietet Nummer 22 im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Andere sehen deinen Vornamen und eine gerundete Entfernung, nicht deine Adresse, und die Reihenfolge richtet sich nur nach der Entfernung zum Suchort. Den Preis zahlen die Halter direkt an dich, der Marktplatz nimmt keine Gebühr und prüft die Angebote nicht vorab. Los geht es in der App.

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Häufige Fragen

Kann ich Hundesitter werden, ohne selbst einen Hund zu haben?

Ja, ein eigener Hund ist keine Voraussetzung. Wichtig sind Erfahrung mit Hunden und die Kenntnisse, die § 2 Tierschutzgesetz von jeder Betreuungsperson verlangt.

Brauche ich für Gassigehen eine Erlaubnis?

Das hängt davon ab, ob du gewerbsmäßig handelst und wie das Veterinäramt dein Angebot einordnet. Frag dort vor dem Start nach, denn bei Erlaubnispflicht darfst du erst nach Erteilung anfangen.

Wie viel Geld verdient man als Hundesitter?

Eine amtliche Zahl dazu gibt es nicht. Den Preis legst du selbst fest, und als gewerblicher Anbieter nennst du Verbrauchern nach der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis.

Muss ich Einnahmen als Hundesitter versteuern?

Ob und wie, hängt davon ab, wie das Finanzamt deine Tätigkeit einordnet. Ist sie ein Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz, sind die Gewinne Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Grenze von 256 Euro aus § 22 Nr. 3 gilt nur für Einkünfte, die zu keiner anderen Einkunftsart gehören, und gemeint ist, was nach Abzug deiner Kosten übrig bleibt. Erreichen diese Einkünfte 256 Euro oder mehr, ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Frag im Zweifel dein Finanzamt.

Was kostet es, ein Angebot einzustellen?

Nichts. Das Einstellen ist kostenlos, und eine bessere Platzierung kann man nicht kaufen.

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