Hunderecht · Schleswig-Holstein
Leinenpflicht in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat keine Leinenpflicht überall, aber das Hundegesetz schreibt die Leine an vielen Orten vor, etwa in Fußgängerzonen, umfriedeten Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Mehrfamilienhaus. Im Wald darf dein Hund das ganze Jahr nur angeleint und nur auf Waldwegen mit; eine landesweite Leinenpflicht für die Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Stand der Gesetzestexte: 26.10.2026. Darstellung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Satzung deiner Gemeinde und die Schilder vor Ort.
Allgemeine Leinenpflicht
Eine Leinenpflicht überall gibt es nicht. Das Hundegesetz verlangt die Leine in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und vergleichbar belebten Straßen und Plätzen, bei Versammlungen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten), auf dem ganzen Grundstück und im Gebäude von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Sportanlagen, auf Zelt- und Campingplätzen, Friedhöfen, Märkten und Messen.Quelle: § 3 Abs. 2 HundeG SH
Innerorts
Auf Kinderspielplätze, Liegewiesen, in Badeanstalten und an Badestellen darfst du deinen Hund nicht mitnehmen und dort auch nicht laufen lassen; dasselbe gilt für Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Kinos und Versammlungsräume. Innerorts musst du Hundekot auf öffentlichen Straßen und Anlagen sofort entfernen. Gemeinden können durch Verordnung weitergehende Regeln erlassen.Quelle: § 3 Abs. 3 HundeG SH · § 3 Abs. 7 HundeG SH · § 19 Abs. 2 HundeG SH
Wald und freie Landschaft
Im Wald ist die Mitnahme von Haustieren ohne Zustimmung des Waldbesitzers nicht gestattet, ausgenommen angeleinte Hunde auf Waldwegen. Das heißt: Dein Hund darf ganzjährig mit in den Wald, aber nur an der Leine und nur auf den Wegen. Ausgenommen sind Dienst-, Rettungs-, Blindenführ-, Behindertenbegleit- und Jagdhunde im Einsatz und in der Ausbildung.Quelle: § 17 Abs. 2 Nr. 3 LWaldG SH · § 17 Abs. 3 LWaldG SH
Am Meeresstrand ist das Mitführen von Hunden auf Strandabschnitten mit regem Badebetrieb vom 1. April bis 31. Oktober verboten, wenn die Gemeinde nichts anderes erlaubt. In älteren Naturschutzgebieten, deren Verordnung vor dem 16. Juni 1993 erlassen wurde, dürfen Hunde mindestens bis zu einer Neuregelung nur angeleint mit.Quelle: § 32 Abs. 2 LNatSchG SH · § 60 Nr. 7 LNatSchG SH
Brut- und Setzzeit
Eine landesweite Leinenpflicht für die Brut- und Setzzeit steht in keinem der einschlägigen Landesgesetze. Weil im Wald ohnehin ganzjährig Leine gilt, betrifft das vor allem Felder und Wiesen; dort können Schutzgebietsverordnungen oder Gemeinden eigene Regeln haben.Quelle: § 17 Abs. 2 Nr. 3 LWaldG SH (ganzjährig, ohne Zeitraum) · Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein, Faltblatt „Mit Hunden in der Landschaft“ (Stand März 2021)
Im Jagdrevier
Es ist verboten, Hunde außerhalb der ordnungsgemäßen Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen, das ganze Jahr. Jagdschutzberechtigte dürfen wildernde Hunde töten; als wildernd gilt ein Hund, der im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung seiner Begleitperson sichtbar Wild verfolgt oder reißt.Quelle: § 29 Abs. 5 Nr. 4 LJagdG SH · § 21 Abs. 1 Nr. 2 LJagdG SH
Gefährliche Hunde
Eine Rasseliste gibt es in Schleswig-Holstein nicht; als gefährlich gilt ein Hund erst, wenn die Behörde das nach einem Vorfall feststellt. Dann brauchst du eine Erlaubnis, außerhalb eines ausbruchssicheren Grundstücks gilt Leine (höchstens zwei Meter) und Maulkorb; vom Maulkorb kann dich ein bestandener Wesenstest befreien, außer der Hund hat einen Menschen gebissen.Quelle: § 7 Abs. 1 HundeG SH · § 14 Abs. 3 HundeG SH · § 14 Abs. 4 HundeG SH · § 21 Abs. 3 HundeG SH · Hansestadt Lübeck, Bekanntmachung zum Hundegesetz
Sachkunde
Einen Hundeführerschein für alle Hunde schreibt das Land nicht vor. Die Sachkundeprüfung mit dem eigenen Hund ist Pflicht, wenn du einen als gefährlich festgestellten Hund halten willst; freiwillig abgelegt kann sie dir je nach Gemeindesatzung eine Ermäßigung bei der Hundesteuer bringen.Quelle: § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c HundeG SH · § 4 Abs. 4 HundeG SH
Bußgeld
Wer gegen die Leinenpflicht des Hundegesetzes verstößt, riskiert bis 10.000 Euro, ebenso im Wald (Mitnahme ohne Leine oder abseits der Wege) und am Badestrand oder in Naturschutzgebieten. Unbeaufsichtigtes Laufenlassen im Jagdbezirk kostet bis 5.000 Euro.Quelle: § 20 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 HundeG SH · § 38 Abs. 5 Nr. 2 LWaldG SH · § 57 Abs. 2 Nr. 17, 25 und Abs. 5 LNatSchG SH · § 37 Abs. 3 LJagdG SH
Alle genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wie hoch eine Geldbuße im Einzelfall ausfällt, legt die zuständige Behörde fest.
Gassirunden in Schleswig-Holstein
Kiel mit Hund
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Bildnachweise
- Kiel: KielerStadtzentrumLuftaufnahme: „KielerStadtzentrumLuftaufnahme“, Klaas Ole Kürtz ( Drbashir117 ), CC BY-SA 2.5, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Lübeck: Holstentor in Frontseite Zuschnitt: „Holstentor in Lübeck Frontseite - Zuschnitt“, Christian Wolf ( www.c-w-design.de ), CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Flensburg: Luftbild Schleswig Holstein Zentrum Stadthafen Foto: „Luftbild Flensburg Schleswig-Holstein Zentrum Stadthafen Foto 2012 Wolfgang Pehlemann Steinberg-Ostsee IMG 6187“, Wolfgang Pehlemann, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Norderstedt: Regentrude Hans Werner Könecke: „Die Regentrude (Hans-Werner Könecke) 3“, Stephan Poost, CC BY 2.5, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Neumünster: City hall Neumuenster Germany: „City hall Neumuenster Germany“, Andreas Geick, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Wedel: Rathaus: „Wedel - Rathaus“, flamenc, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Ahrensburg: Schloss Gartenfassade: „Schloss Ahrensburg, Gartenfassade“, PodracerHH, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Geesthacht: Museum: „Museum Geesthacht“, flamenc, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Itzehoe: Störniederung und Malzmüllerwiesenteich Mai: „Itzehoe Störniederung-und-Malzmüllerwiesenteich Mai-2011 SL276406“, C.Löser, CC BY 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Rendsburg: Rathaus Giebel: „Rathaus-Giebel Rendsburg2009“, VollwertBIT, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Henstedt-Ulzburg: Götzberger Mühle: „Götzberger Mühle 2“, Tmhpr, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Reinbek: Reinbeker Rathaus: „Reinbeker Rathaus“, IqRS, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten