Hunderecht · Sachsen
Leinenpflicht in Sachsen
Sachsen hat keine landesweite Leinenpflicht für alle Hunde und keine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit; Leinenpflichten legen die Gemeinden per Polizeiverordnung fest. Im Jagdbezirk darf dein Hund aber nicht ohne Aufsicht frei laufen, und gefährliche Hunde gehören außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke an Leine und Maulkorb.
Stand der Gesetzestexte: 26.10.2026. Darstellung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Satzung deiner Gemeinde und die Schilder vor Ort.
Allgemeine Leinenpflicht
Ein Landesgesetz mit Leinenpflicht für alle Hunde gibt es in Sachsen nicht. Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden überlässt weitere Regeln für Hunde ausdrücklich den allgemeinen Polizeibehörden, die dafür Polizeiverordnungen erlassen können. Ob in deinem Ort eine Leinenpflicht gilt, steht in der Polizeiverordnung deiner Gemeinde.Quelle: § 14 und § 6 Abs. 4 Satz 2 GefHundG · § 32 Abs. 1 SächsPBG
Innerorts
Eine Polizeiverordnung deiner Gemeinde darf höchstens zehn Jahre gelten; achte deshalb auf die aktuelle Fassung. Verstöße gegen eine solche Verordnung können mit bis zu 5.000 € geahndet werden, wenn die Verordnung den Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift verweist.Quelle: § 37 Abs. 3 SächsPBG · § 39 Abs. 1 und 2 SächsPBG
Wald und freie Landschaft
Jeder darf den Wald zur Erholung betreten. Dabei musst du dich so verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung nicht gestört oder gefährdet und andere Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. Eine Leinenpflicht für Hunde enthält das Sächsische Waldgesetz nicht; Hunde kommen darin gar nicht vor.Quelle: § 11 Abs. 1 und 2 SächsWaldG · Sächsisches OVG, Beschluss vom 08.11.2022, 5 B 195/22 (gibt die Begründung des Verwaltungsgerichts wieder)
Brut- und Setzzeit
Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es in Sachsen nicht. Die untere Naturschutzbehörde kann aber für Lebensstätten gefährdeter oder streng geschützter Arten zeitlich befristete Schutzmaßnahmen festlegen, auch mit eigenen Verboten für die Zeit der Brut und Aufzucht. Achte deshalb auf Schilder und Regeln vor Ort.Quelle: § 24 Abs. 2 SächsNatSchG · Staatsbetrieb Sachsenforst, FAQ zu Wald und Forstwirtschaft
Im Jagdrevier
In Jagdbezirken darfst du deinen Hund nicht ohne Aufsicht frei laufen lassen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; einen eigenen Betrag nennt das Jagdgesetz dafür nicht, damit gilt der allgemeine Rahmen bis 1.000 €.Quelle: § 27 Abs. 2 SächsJagdG · § 37 Abs. 2 Nr. 7 SächsJagdG · § 17 Abs. 1 OWiG
Wildernde Hunde dürfen in Sachsen nur mit vorheriger Genehmigung der Jagdbehörde getötet werden. Die Genehmigung gibt es nur, wenn der Jagdausübungsberechtigte nachweist, dass sich der Hund nicht nur vorübergehend im Jagdbezirk aufhält und die Beunruhigung des Wildes nicht anders zu verhindern ist.Quelle: § 27 Abs. 3 SächsJagdG
Gefährliche Hunde
Als gefährlich vermutet werden American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie ihre Kreuzungen untereinander, Welpen und Junghunde bis sechs Monate ausgenommen; die Vermutung kannst du mit einem anerkannten Gutachten widerlegen. Für einen gefährlichen Hund brauchst du eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde. Außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern muss er an einer geeigneten Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen; auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten darf er nicht.Quelle: § 1 DVOGefHundG · § 6 Abs. 1 und 4 GefHundG · § 5 Abs. 1 GefHundG
Sachkunde
Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen und mindestens 18 Jahre alt sein. Bei einem Hund, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, kann die Kreispolizeibehörde dich zur Vorlage eines Sachkundenachweises verpflichten.Quelle: § 5 Abs. 1 und 3 GefHundG
Bußgeld
Verstöße gegen das Gesetz über gefährliche Hunde, etwa ein gefährlicher Hund ohne vorgeschriebene Leine oder Maulkorb, können mit bis zu 25.000 € geahndet werden. Das ist ein Höchstbetrag; bei Fahrlässigkeit ist höchstens die Hälfte möglich.Quelle: § 12 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 GefHundG · § 17 Abs. 2 OWiG
Alle genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wie hoch eine Geldbuße im Einzelfall ausfällt, legt die zuständige Behörde fest.
Gassirunden in Sachsen
Leipzig mit Hund
Dresden mit Hund
Chemnitz mit Hund
Zwickau mit Hund
Plauen mit Hund
Görlitz mit Hund
Freiberg mit Hund- Pirna mit Hund
Freital mit Hund
Bautzen mit Hund
Radebeul mit Hund
Hoyerswerda mit Hund
Bildnachweise
- Leipzig: Innenstadt mit Thomaskirche von Panorama Tower: „Innenstadt Leipzig mit Thomaskirche von Panorama Tower 2013“, Tuxyso, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Dresden: DD canaletto blick: „DD-canaletto-blick“, Bgabel, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Chemnitz: Schloßkirche am Schloßteich: „Schloßkirche am Schloßteich“, Kora27, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Zwickau: Hauptmarkt Panorama: „Zwickau Hauptmarkt Panorama“, André Karwath aka Aka, CC BY-SA 2.5, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Plauen: Altes und Neues Rathaus: „Plauen, Altes und Neues Rathaus, 004“, Tilman2007, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Görlitz: Altstadtbrücke und Peterskirche: „Altstadtbrücke und Peterskirche in Görlitz“, Schläsinger, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Freiberg: Altstadt: „Altstadt von Freiberg“, Detlev Müller, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Freital: pano: „Freital-pano“, User:Kolossos, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Bautzen: City Germany: „City Bautzen Germany 104“, Stephan M. Höhne, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Radebeul: Rathaus: „Radebeul Rathaus 2“, X-Weinzar, CC BY-SA 2.5, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Hoyerswerda: Marktplatz: „Marktplatz-Hoyerswerda“, Frank Weiner, Public domain, Wikimedia Commons, zugeschnitten