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TippWas in deinem Bundesland zur Leinenpflicht gilt, steht im Überblick.

Hunderecht · Saarland

Leinenpflicht in Saarland

Im Saarland müssen alle Hunde bei Veranstaltungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln an die Leine. Vom 1. März bis 30. Juni darf dein Hund in einem Jagdbezirk nur ohne Leine laufen, wenn er zuverlässig auf dem Weg bleibt.

Stand der Gesetzestexte: 26.10.2026. Darstellung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Satzung deiner Gemeinde und die Schilder vor Ort.

Allgemeine Leinenpflicht

Alle Hunde musst du im Saarland an der Leine führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und anderen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das steht in der landesweiten Polizeiverordnung über gefährliche Hunde, gilt aber für jeden Hund.Quelle: § 5 Abs. 6 HuV SL · Saarländisches Umweltministerium, Gefährliche Hunde im Saarland (12.03.2025)

Die Polizeiverordnung nennt kein eigenes Ablaufdatum. Nach dem Saarländischen Polizeigesetz tritt eine solche Verordnung zwanzig Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, hier also Ende 2042, wenn sie nicht vorher ersetzt wird.Quelle: § 11 HuV SL · § 66 SPolG

Innerorts

Weitere Leinenpflichten können die Ortspolizeibehörden per Polizeiverordnung und die Gemeinden per Satzung festlegen. Schau also auch in die Regeln deiner Gemeinde.Quelle: § 59a Abs. 1 SPolG · § 39 Abs. 1 Nr. 2 SNG · § 5 Abs. 6 Satz 2 HuV SL

Wald und freie Landschaft

Den Wald darf jeder zur naturverträglichen Erholung betreten; eine Leinenpflicht nennt das Waldgesetz nicht. Wer den Wald nutzt, darf die Lebensgemeinschaft Wald und die Erholung anderer nicht stören. Nach einer Broschüre des Umweltministeriums und von SaarForst muss dein Hund im Wald ständig in deinem Einwirkungsbereich und jederzeit abrufbar sein.Quelle: § 25 Abs. 1 und 5 LWaldG Saarland · Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und SaarForst: Verhaltens-Check für Waldfreunde und Waldbesucher (veröffentlicht von der Stadt Völklingen, 2021)

Brut- und Setzzeit

Vom 1. März bis 30. Juni (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) darfst du deinen Hund in einem Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen nicht unangeleint laufen lassen, außer er bleibt zuverlässig im Bereich des Weges. Ausgenommen sind gekennzeichnete Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs- und Suchhunde sowie Diensthunde im Einsatz oder in der Ausbildung.Quelle: § 33 Abs. 2 SJG · Saarländisches Umweltministerium, Freizeit im Wald · Gemeinde Kleinblittersdorf, Informationen aus unserem Gemeindewald (2024)

Im Jagdrevier

Das Saarländische Jagdgesetz verbietet, Hunde und Katzen zu töten. Um weiteres Wildern eines Hundes zu verhindern, kann die Ortspolizeibehörde in begründeten Ausnahmefällen, vor allem bei Wiederholung, Maßnahmen anordnen. In Wildschutzgebieten kann außerdem angeordnet werden, Hunde an der Leine zu führen, und auf Jägernotwegen gilt Leinenpflicht.Quelle: § 32 Abs. 1 Nr. 16 SJG · § 28 Abs. 2 Nr. 3 und § 20 Abs. 2 SJG

Gefährliche Hunde

Gefährlich sind Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, die Menschen oder Tiere gefahrdrohend angesprungen haben oder die auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wurden. Für American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier brauchst du eine Erlaubnis, solange kein bestandener Wesenstest vorliegt. Gefährliche Hunde gehören außerhalb des befriedeten Besitztums sowie auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern an eine kurze, feste Leine und tragen einen Maulkorb; Ausnahmen vom Maulkorb kann die Ortspolizeibehörde im Einzelfall zulassen.Quelle: § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 HuV SL · § 5 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 HuV SL · Saarländisches Umweltministerium, Gefährliche Hunde im Saarland (12.03.2025)

Sachkunde

Für einen gefährlichen Hund musst du die Sachkunde in einem behördlich anerkannten Lehrgang nachweisen und mindestens 18 Jahre alt sein; die Bescheinigung gilt nur für diesen Hund.Quelle: § 4 und § 2 Abs. 3 Nr. 1 HuV SL

Bußgeld

Wer einen Hund an den Orten mit Leinenpflicht ohne Leine führt oder einen gefährlichen Hund ohne Leine oder Maulkorb, kann mit bis zu 5.000 € belangt werden. Denselben Höchstbetrag nennt das Jagdgesetz, wenn du deinen Hund in der Brut- und Setzzeit im Jagdbezirk unangeleint laufen lässt. Bei Fahrlässigkeit ist höchstens die Hälfte möglich.Quelle: § 10 Nr. 7, 8, 12 HuV SL · § 49 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 3 SJG · § 17 Abs. 2 OWiG

Alle genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wie hoch eine Geldbuße im Einzelfall ausfällt, legt die zuständige Behörde fest.

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