Hunderecht · Nordrhein-Westfalen
Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde an bestimmten Orten an die Leine, etwa in Fußgängerzonen, umfriedeten Parks und auf Volksfesten; große Hunde ab 40 cm oder 20 kg zusätzlich innerorts auf öffentlichen Straßen und Wegen. Im Wald gilt abseits der Wege Leinenpflicht, eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht, nur in Europäischen Vogelschutzgebieten vom 1. März bis 31. Juli.
Stand der Gesetzestexte: 26.10.2026. Darstellung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Satzung deiner Gemeinde und die Schilder vor Ort.
Allgemeine Leinenpflicht
Alle Hunde gehören in Nordrhein-Westfalen an eine geeignete Leine: in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und ähnlich belebten Straßen und Plätzen, in öffentlich zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und anderen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.Quelle: § 2 Abs. 2 LHundG NRW · Stadt Münster, Ordnungsamt: Landeshundegesetz
Innerorts
Große Hunde, also Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht (ausgewachsen), musst du innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint führen. Ausgenommen sind besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche.Quelle: § 11 Abs. 1 und 6 LHundG NRW · Stadt Münster, Ordnungsamt: Landeshundegesetz
Städte und Gemeinden dürfen in eigenen ordnungsbehördlichen Verordnungen weitere Regeln für Hunde festlegen, solange sie dem Landeshundegesetz nicht widersprechen. Schau deshalb auch in die Hundeverordnung deiner Stadt.Quelle: § 15 Abs. 2 LHundG NRW · Stadt Münster, Ordnungsamt: Sonderregelungen in Münster zur Leinenpflicht
Wald und freie Landschaft
Im Wald darfst du deinen Hund abseits der Wege nur angeleint mitführen; das gilt nicht für Jagdhunde bei der Jagd und für Polizeihunde. Auf den Wegen schreibt das Landesforstgesetz keine Leine vor. Wer den Wald betritt, darf die Lebensgemeinschaft Wald und die Erholung anderer aber nicht unzumutbar stören.Quelle: § 2 Abs. 3 LFoG NRW · OVG NRW, Beschluss vom 20.07.2012, 5 A 2601/10 (Rechtsprechungsdatenbank NRWE)
Brut- und Setzzeit
Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Eine feste Zeitspanne gilt nur in Europäischen Vogelschutzgebieten: Dort ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen; ausgenommen sind Gebrauchshunde im Einsatz. Die Gebietskarten liegen bei den unteren Naturschutzbehörden.Quelle: § 52 Abs. 1 und 2 Nr. 5 LNatSchG NRW · Kreis Paderborn, Umweltamt: Flyer „Leinen los?“ · Stadt Attendorn: Verhaltenshinweise für Hundehalter in der Stadt Attendorn
Im Jagdrevier
Im Jagdbezirk handelt ordnungswidrig, wer Hunde, die ihm gehören oder unter seiner Aufsicht stehen, unbeaufsichtigt laufen lässt. Das Landesjagdgesetz sieht dafür eine Geldbuße bis 5.000 € vor.Quelle: § 55 Abs. 2 Nr. 8, § 56 Abs. 2 LJG-NRW · Stadt Attendorn: Verhaltenshinweise für Hundehalter in der Stadt Attendorn
Jagdschutzberechtigte dürfen einen Hund, der außerhalb der Einwirkung seiner Halterin oder seines Halters ist, nur abschießen, wenn er Wild tötet oder erkennbar hetzt und es beißen oder reißen kann, wenn er kein als solcher kenntlicher Blinden-, Behindertenbegleit-, Hirten-, Herdenschutz-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshund ist und wenn mildere Mittel wie das Einfangen keinen Erfolg versprechen.Quelle: § 25 Abs. 4 Nr. 2 LJG-NRW
Gefährliche Hunde
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen gelten als gefährliche Hunde. Wer einen hält, braucht eine Erlaubnis; außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern gilt Leinenpflicht, außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen. Einen Maulkorb trägt der Hund ab dem siebten Lebensmonat auch dort. Nach bestandener Verhaltensprüfung kann die Behörde auf Antrag davon befreien. Für zehn weitere Rassen, darunter Rottweiler, Bullmastiff und Dogo Argentino, gelten diese Pflichten entsprechend.Quelle: § 3 Abs. 2 LHundG NRW · § 5 Abs. 2 LHundG NRW · § 10 Abs. 1 LHundG NRW · Stadt Münster, Ordnungsamt: Leinen- und Maulkorbpflicht
Sachkunde
Wer einen großen Hund ab 40 cm oder 20 kg hält, muss das der Behörde anzeigen und Sachkunde, Zuverlässigkeit, einen Mikrochip und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Für gefährliche Hunde gilt zusätzlich die Erlaubnispflicht mit eigenem Sachkundenachweis.Quelle: § 11 Abs. 1 und 2 LHundG NRW
Bußgeld
Verstöße gegen die Leinenpflichten des Landeshundegesetzes können mit bis zu 100.000 € geahndet werden. Wer im Wald abseits der Wege den Hund nicht anleint, riskiert nach dem Landesforstgesetz bis zu 25.000 €; ein freilaufender Hund im Vogelschutzgebiet während der Brutzeit fällt unter den Rahmen des Landesnaturschutzgesetzes bis 50.000 €. Das sind Höchstbeträge; bei Fahrlässigkeit ist höchstens die Hälfte möglich, wenn das Gesetz Vorsatz und Fahrlässigkeit gleich behandelt.Quelle: § 20 Abs. 1 Nr. 2, 18 und Abs. 3 LHundG NRW · § 70 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 LFoG NRW · § 77 Abs. 1 Nr. 11, § 78 Abs. 1 LNatSchG NRW · § 17 Abs. 2 OWiG
Alle genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wie hoch eine Geldbuße im Einzelfall ausfällt, legt die zuständige Behörde fest.
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Bildnachweise
- Köln: Stadtbild: „Stadtbild Köln (50MP)“, Thomas Wolf , www.foto-tw.de, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Düsseldorf: Panorama: „Düsseldorf Panorama“, Kai Pilger, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Dortmund: Altes Stadthaus: „Dortmund - Altes Stadthaus, Dortmund - 20180305155944“, Alexandra Fakiri, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Essen: Aerial view: „Aerial view of Essen“, Drdavid41, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Duisburg: Schwanentorbrücke: „Duisburg - Schwanentorbrücke 1“, Raimond Spekking, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Bochum: Bergbaumuseum bei Nacht: „Bergbaumuseum Bochum bei Nacht“, Zergy79, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Wuppertal: ansicht: „Wuppertal ansicht“, JensD, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Bonn: Altes Rathaus: „Altes Rathaus Bonn“, Thomas Wolf ( Der Wolf im Wald ), CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Mönchengladbach: Münster St. Vitus retusche: „Mönchengladbach Münster St. Vitus (04)-retusche“, File:Mönchengladbach Münster St. Vitus (04).jpg : Chris06 derivative work: Zinnmann, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten