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Hunderecht · Mecklenburg-Vorpommern

Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine allgemeine Leinenpflicht, dein Hund darf aber nie ohne Aufsicht frei laufen. Im Wald gilt die Leine das ganze Jahr, eine eigene Regel für die Brut- und Setzzeit gibt es nicht.

Stand der Gesetzestexte: 26.10.2026. Darstellung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Satzung deiner Gemeinde und die Schilder vor Ort.

Allgemeine Leinenpflicht

Eine allgemeine Leinenpflicht gibt es nicht, aber du darfst deinen Hund außerhalb deines Grundstücks nicht ohne Aufsicht frei laufen lassen. Er trägt dort ein Halsband mit Name und Anschrift oder eine gültige Steuermarke. Gemeinden können weitergehende Leinenpflichten festlegen.Quelle: § 2 Abs. 1 und 3, § 1 Abs. 4 HundehVO M-V

Innerorts

An die Leine gehört dein Hund bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie überall dort, wo du anderen Menschen schlecht ausweichen kannst. Die Leine muss reißfest sein und dir jederzeit sicheres Einwirken erlauben.Quelle: § 2 Abs. 2 HundehVO M-V

Wald und freie Landschaft

Im Wald darfst du deinen Hund nur angeleint mitnehmen, und zwar das ganze Jahr. Ausgenommen ist nur der Einsatz von Dienst- und Jagdgebrauchshunden.Quelle: § 29 Abs. 2 LWaldG M-V

Brut- und Setzzeit

Eine eigene Leinenpflicht für die Brut- und Setzzeit hat Mecklenburg-Vorpommern nicht, im Wald ist die Leine ohnehin ganzjährig Pflicht. Auf Feldern und Wiesen gilt landesweit nur: kein freies Laufen ohne Aufsicht. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können mehr verlangen.Quelle: Volltextsuche HundehVO, LWaldG, LJagdG, NatSchAG (mecklenburg-vorpommern__volltextsuche.txt) · § 2 Abs. 3 HundehVO M-V

Im Jagdrevier

Im Jagdbezirk darfst du deinen Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb deiner Einwirkung laufen lassen; das kann bis 10.000 € kosten. Jagdschutzberechtigte dürfen Hunde töten, die Wild aufsuchen oder verfolgen und außerhalb menschlicher Einwirkung sind; erkennbare Hirten-, Jagd-, Blinden-, Dienst- und Suchhunde im Einsatz sind ausgenommen.Quelle: § 23 Abs. 2, § 41 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 3 LJagdG M-V · § 23 Abs. 1 Nr. 2 LJagdG M-V

Gefährliche Hunde

Eine Rasseliste gibt es seit 2022 nicht mehr: Gefährlich ist ein Hund, wenn die Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss. Für ihn brauchst du eine Erlaubnis, außerhalb deines Grundstücks trägt er Maulkorb und eine höchstens 2 m lange Leine. Hunde, die nach der alten Rasseregel als gefährlich galten, bleiben es, außer die Behörde hat das Gegenteil bescheinigt.Quelle: § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1 HundehVO M-V · § 12 HundehVO M-V (Übergangsvorschrift)

Sachkunde

Einen Sachkundenachweis brauchst du nur für die Erlaubnis, einen gefährlichen Hund zu halten: Prüfung bei der Kreisordnungsbehörde oder gleichwertige Ausbildung.Quelle: § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 6 Abs. 2 HundehVO M-V

Bußgeld

Wer seinen Hund ohne Aufsicht frei laufen lässt oder die Leinenpflichten der Hundehalterverordnung missachtet, riskiert bis 5.000 €. Ein nicht angeleinter Hund im Wald kann bis 7.500 € kosten.Quelle: § 10 Abs. 1 Nr. 6, 7 und Abs. 2 HundehVO M-V · § 51 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 7 LWaldG M-V

Alle genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wie hoch eine Geldbuße im Einzelfall ausfällt, legt die zuständige Behörde fest.

Gassirunden in Mecklenburg-Vorpommern

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