Hunderecht · Hamburg
Leinenpflicht in Hamburg
In Hamburg gilt eine allgemeine Leinenpflicht, von der du dich mit einer Gehorsamsprüfung befreien lassen kannst. Im Wald, in Grünanlagen, Fußgängerzonen und an Schulen und Spielplätzen gilt die Leine trotzdem immer, eine eigene Regel für die Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Stand der Gesetzestexte: 26.10.2026. Darstellung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Satzung deiner Gemeinde und die Schilder vor Ort.
Allgemeine Leinenpflicht
In Hamburg führst du deinen Hund außerhalb deines eigenen eingezäunten Grundstücks, im Mehrfamilienhaus außerhalb deiner Wohnung, an einer geeigneten, reißfesten Leine. Ohne Leine darf er nur auf den als Hundeauslaufzonen gekennzeichneten Flächen laufen.Quelle: § 8 Abs. 1 und 3 HundeG · Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote, Stand 01/2026
Hast du mit deinem Hund die Gehorsamsprüfung bestanden, wirst du auf Antrag von dieser allgemeinen Leinenpflicht befreit. Die Befreiung gilt nur für diesen Hund und dich; die Bescheinigung und einen Ausweis hast du beim Gassigehen im Original dabei. Hunde unter zwölf Monaten sind befreit, wenn du einen Altersnachweis bei dir trägst.Quelle: § 9 Abs. 1, 3, 7 und 9 HundeG · Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote, Stand 01/2026
Innerorts
Auch mit Befreiung gilt eine höchstens 2 m lange Leine in Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, bei Veranstaltungen mit vielen Menschen, in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen und Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie für läufige Hündinnen.Quelle: § 8 Abs. 2 HundeG, § 9 Abs. 3 Satz 4 HundeG · Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote, Stand 01/2026
In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, etwa Parks, darfst du deinen Hund nicht auf Spielplätze, Rasen- und Wiesenflächen oder in Blumengärten mitnehmen und führst ihn außerhalb von Hundeauslaufzonen kurz angeleint. Für gehorsamsgeprüfte Hunde können die Bezirke einzelne Wege und Rasenflächen freigeben, die dann gekennzeichnet sind.Quelle: § 1 Abs. 3 Nr. 5 Grünanlagenverordnung (GrAnlV) · § 9 Abs. 3 Satz 2 HundeG · Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote, Stand 01/2026
Wald und freie Landschaft
Im Wald führst du deinen Hund das ganze Jahr kurz angeleint, auch wenn du von der allgemeinen Leinenpflicht befreit bist. Auf Walderholungsplätze darf er nicht mit, außer der Waldbesitzer erlaubt es.Quelle: § 11 Abs. 1 Nr. 4 Landeswaldgesetz · Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote, Stand 01/2026
Brut- und Setzzeit
Eine eigene Leinenpflicht für die Brut- und Setzzeit kennt das Hamburger Landesrecht nicht, im Wald gilt die Leine ohnehin ganzjährig. Das Jagdgesetz legt Setz- und Brutzeiten fest (Haarwild 1. März bis 30. Juni, Federwild 1. April bis 30. Juni), die betreffen aber die Jagd auf Elterntiere, nicht Hunde. In Naturschutzgebieten können eigene Regeln gelten, achte auf die Schilder.Quelle: § 18 a Hamburgisches Jagdgesetz · Volltextsuche HundeG, LWaldG, JagdG, HmbBNatSchAG, GrAnlV (hamburg__volltextsuche.txt) · Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote, Stand 01/2026
Im Jagdrevier
Jagdschutzberechtigte dürfen in Hamburg wildernde Hunde töten. Das gilt nicht für erkennbare Hirten-, Jagd-, Blinden-, Dienst- und Polizeihunde im Einsatz. Ein eigenes Bußgeld für unbeaufsichtigtes Laufenlassen im Revier steht im Jagdgesetz nicht.Quelle: § 22 Abs. 1 Nr. 2 Hamburgisches Jagdgesetz
Gefährliche Hunde
Bei American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier wird die Gefährlichkeit stets vermutet, bei elf weiteren Rassen (zum Beispiel Rottweiler, Kangal) bis zu einem bestandenen Wesenstest. Ihre Haltung ist grundsätzlich verboten und braucht eine Erlaubnis; außerhalb des eigenen Grundstücks tragen sie Maulkorb und Leine.Quelle: § 2 Abs. 1 und 3, § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 2 HundeG · Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote, Stand 01/2026
Sachkunde
Einen allgemeinen Hundeführerschein schreibt Hamburg nicht vor. Die Gehorsamsprüfung ist freiwillig und befreit von der allgemeinen Leinenpflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss mit ihm eine anerkannte Hundeschule besucht haben.Quelle: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. e HundeG · § 9 Abs. 1 HundeG
Bußgeld
Verstöße gegen die Anleinpflichten des Hundegesetzes können mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Ist ein Verstoß zugleich einer gegen die Grünanlagenverordnung oder das Waldgesetz, wird er nach dem Hundegesetz geahndet; das Waldgesetz allein sieht bis 2.500 €, in besonders schweren Fällen bis 10.000 € vor.Quelle: § 27 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und d, Abs. 3 und 5 HundeG · § 15 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Landeswaldgesetz
Alle genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wie hoch eine Geldbuße im Einzelfall ausfällt, legt die zuständige Behörde fest.
Gassirunden in Hamburg
Bildnachweise
- Hamburg: view St. Nikolai: „Hamburg view St. Nikolai“, kallerna, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
