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TippWas in deinem Bundesland zur Leinenpflicht gilt, steht im Überblick.

Hunderecht · Brandenburg

Leinenpflicht in Brandenburg

In Brandenburg muss dein Hund im Wald das ganze Jahr an die Leine. Außerhalb des Waldes schreibt das Land die Leine nur an bestimmten Orten vor, etwa in Fußgängerzonen, umfriedeten Parks und Treppenhäusern, und deine Gemeinde kann weitere festlegen; eine eigene Brut- und Setzzeit kennt das Landesrecht nicht.

Stand der Gesetzestexte: 26.10.2026. Darstellung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Satzung deiner Gemeinde und die Schilder vor Ort.

Allgemeine Leinenpflicht

Eine Leinenpflicht für alle Hunde an jedem Ort gibt es in Brandenburg nicht. Die Hundehalteverordnung verlangt, dass du deinen Hund so hältst und führst, dass von ihm keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen, und dass du ihn außerhalb deines Grundstücks jederzeit so beaufsichtigen kannst, dass niemand gefährdet wird.Quelle: § 1 Abs. 1 und 3 HundehV · Stadt Zossen, Merkblatt zur neuen Hundehalterverordnung, Stand Juni 2024

Innerorts

An die Leine musst du deinen Hund bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Veranstaltungen mit vielen Menschen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder anders begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, im Treppenhaus und in gemeinsam genutzten Räumen. In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln braucht jeder Hund zusätzlich einen Maulkorb. Gemeinden dürfen weitere Leinenpflichten festlegen.Quelle: § 3 Abs. 1 HundehV · § 3 Abs. 3 und 4 HundehV · Stadt Zossen, Merkblatt, Abschnitt Leinenpflicht, Maulkorbzwang und Mitnahmeverbot

Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen, in Badeanstalten und an gekennzeichnete öffentliche Badestellen darfst du deinen Hund nicht mitnehmen. Die Hundehalteverordnung gilt bis zum 1. Juli 2034, dann tritt sie außer Kraft.Quelle: § 4 HundehV · § 19 Abs. 2 HundehV

Wald und freie Landschaft

Im Wald darfst du deinen Hund in Brandenburg nur angeleint mitnehmen, und zwar das ganze Jahr. Ausgenommen sind nur Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde.Quelle: § 15 Abs. 8 LWaldG · Landesbetrieb Forst Brandenburg, Waldknigge

Brut- und Setzzeit

Eine landesweite Leinenpflicht nur für die Brut- und Setzzeit gibt es in Brandenburg nicht. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin das ganze Jahr. Außerhalb des Waldes kann deine Gemeinde bestimmen, dass Hunde in bestimmten Gebieten an die Leine müssen, um Wild und andere frei lebende Tiere vor Beunruhigung zu schützen.Quelle: § 22 Abs. 1 BbgJagdG · § 15 Abs. 8 LWaldG

Im Jagdrevier

Wer im Jagdbezirk den Jagdschutz ausübt, darf wildernde Hunde töten. Als wildernd gelten im Zweifel Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der Person angetroffen werden, die sie führt; kenntliche Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde sind ausgenommen.Quelle: § 40 Abs. 1 Nr. 2 BbgJagdG · § 38 Abs. 1 BbgJagdG

Gefährliche Hunde

Eine Rasseliste gibt es in Brandenburg seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr; ob ein Hund gefährlich ist, stellt die örtliche Ordnungsbehörde nach seinem Verhalten fest. Für einen gefährlichen Hund brauchst du eine Erlaubnis, und außerhalb des ausbruchssicher eingefriedeten Grundstücks gelten Leine von höchstens zwei Metern und Maulkorb.Quelle: § 17 Abs. 1 HundehV · § 9 Abs. 2 HundehV · Stadt Zossen, Merkblatt zur neuen Hundehalterverordnung

Sachkunde

Einen allgemeinen Hundeführerschein schreibt Brandenburg nicht vor. Sachkunde, in der Regel mit theoretischer und praktischer Prüfung mit dem eigenen Hund, brauchst du nur für die Erlaubnis, einen gefährlichen Hund zu halten.Quelle: § 7 Abs. 1 HundehV · § 6 Abs. 3 Nr. 3 HundehV

Bußgeld

Wer seinen Hund an den Orten der Hundehalteverordnung nicht anleint, riskiert eine Geldbuße bis 10.000 Euro; bei einem gefährlichen Hund ohne vorgeschriebene Leine oder Maulkorb bis 25.000 Euro. Einen Hund unangeleint im Wald mitzuführen, kann bis 20.000 Euro kosten, ein Verstoß gegen eine Leinenregel der Gemeinde nach dem Jagdgesetz bis 5.000 Euro.Quelle: § 16 Abs. 2 HundehV · § 37 Abs. 3 LWaldG · § 60 Abs. 2 und 3 BbgJagdG

Alle genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wie hoch eine Geldbuße im Einzelfall ausfällt, legt die zuständige Behörde fest.

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