Hunderecht · Brandenburg
Leinenpflicht in Brandenburg
In Brandenburg muss dein Hund im Wald das ganze Jahr an die Leine. Außerhalb des Waldes schreibt das Land die Leine nur an bestimmten Orten vor, etwa in Fußgängerzonen, umfriedeten Parks und Treppenhäusern, und deine Gemeinde kann weitere festlegen; eine eigene Brut- und Setzzeit kennt das Landesrecht nicht.
Stand der Gesetzestexte: 26.10.2026. Darstellung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Satzung deiner Gemeinde und die Schilder vor Ort.
Allgemeine Leinenpflicht
Eine Leinenpflicht für alle Hunde an jedem Ort gibt es in Brandenburg nicht. Die Hundehalteverordnung verlangt, dass du deinen Hund so hältst und führst, dass von ihm keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen, und dass du ihn außerhalb deines Grundstücks jederzeit so beaufsichtigen kannst, dass niemand gefährdet wird.Quelle: § 1 Abs. 1 und 3 HundehV · Stadt Zossen, Merkblatt zur neuen Hundehalterverordnung, Stand Juni 2024
Innerorts
An die Leine musst du deinen Hund bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Veranstaltungen mit vielen Menschen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder anders begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, im Treppenhaus und in gemeinsam genutzten Räumen. In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln braucht jeder Hund zusätzlich einen Maulkorb. Gemeinden dürfen weitere Leinenpflichten festlegen.Quelle: § 3 Abs. 1 HundehV · § 3 Abs. 3 und 4 HundehV · Stadt Zossen, Merkblatt, Abschnitt Leinenpflicht, Maulkorbzwang und Mitnahmeverbot
Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen, in Badeanstalten und an gekennzeichnete öffentliche Badestellen darfst du deinen Hund nicht mitnehmen. Die Hundehalteverordnung gilt bis zum 1. Juli 2034, dann tritt sie außer Kraft.Quelle: § 4 HundehV · § 19 Abs. 2 HundehV
Wald und freie Landschaft
Im Wald darfst du deinen Hund in Brandenburg nur angeleint mitnehmen, und zwar das ganze Jahr. Ausgenommen sind nur Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde.Quelle: § 15 Abs. 8 LWaldG · Landesbetrieb Forst Brandenburg, Waldknigge
Brut- und Setzzeit
Eine landesweite Leinenpflicht nur für die Brut- und Setzzeit gibt es in Brandenburg nicht. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin das ganze Jahr. Außerhalb des Waldes kann deine Gemeinde bestimmen, dass Hunde in bestimmten Gebieten an die Leine müssen, um Wild und andere frei lebende Tiere vor Beunruhigung zu schützen.Quelle: § 22 Abs. 1 BbgJagdG · § 15 Abs. 8 LWaldG
Im Jagdrevier
Wer im Jagdbezirk den Jagdschutz ausübt, darf wildernde Hunde töten. Als wildernd gelten im Zweifel Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der Person angetroffen werden, die sie führt; kenntliche Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde sind ausgenommen.Quelle: § 40 Abs. 1 Nr. 2 BbgJagdG · § 38 Abs. 1 BbgJagdG
Gefährliche Hunde
Eine Rasseliste gibt es in Brandenburg seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr; ob ein Hund gefährlich ist, stellt die örtliche Ordnungsbehörde nach seinem Verhalten fest. Für einen gefährlichen Hund brauchst du eine Erlaubnis, und außerhalb des ausbruchssicher eingefriedeten Grundstücks gelten Leine von höchstens zwei Metern und Maulkorb.Quelle: § 17 Abs. 1 HundehV · § 9 Abs. 2 HundehV · Stadt Zossen, Merkblatt zur neuen Hundehalterverordnung
Sachkunde
Einen allgemeinen Hundeführerschein schreibt Brandenburg nicht vor. Sachkunde, in der Regel mit theoretischer und praktischer Prüfung mit dem eigenen Hund, brauchst du nur für die Erlaubnis, einen gefährlichen Hund zu halten.Quelle: § 7 Abs. 1 HundehV · § 6 Abs. 3 Nr. 3 HundehV
Bußgeld
Wer seinen Hund an den Orten der Hundehalteverordnung nicht anleint, riskiert eine Geldbuße bis 10.000 Euro; bei einem gefährlichen Hund ohne vorgeschriebene Leine oder Maulkorb bis 25.000 Euro. Einen Hund unangeleint im Wald mitzuführen, kann bis 20.000 Euro kosten, ein Verstoß gegen eine Leinenregel der Gemeinde nach dem Jagdgesetz bis 5.000 Euro.Quelle: § 16 Abs. 2 HundehV · § 37 Abs. 3 LWaldG · § 60 Abs. 2 und 3 BbgJagdG
Alle genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wie hoch eine Geldbuße im Einzelfall ausfällt, legt die zuständige Behörde fest.
Gassirunden in Brandenburg
Potsdam mit Hund- Cottbus mit Hund
Brandenburg an der Havel mit Hund- Frankfurt (Oder) mit Hund
Oranienburg mit Hund
Falkensee mit Hund
Bernau bei Berlin mit Hund- Eberswalde mit Hund
Königs Wusterhausen mit Hund- Schwedt/Oder mit Hund
- Fürstenwalde mit Hund
- Neuruppin mit Hund
Bildnachweise
- Potsdam: DE Havel Potsdamer Stadtschloss Charlottenhof: „2018-08-10 DE Potsdam, Havel, Potsdamer Stadtschloss, Charlottenhof 05609390 (49952695592)“, Paul Korecky, CC BY-SA 2.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Brandenburg an der Havel: St. Johannis: „St. Johannis in Brandenburg an der Havel 2“, Queryzo derivative work: Regi51, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Oranienburg: Schloss Jan: „Schloss Oranienburg - Jan 2013“, Avda, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Falkensee: Rathaus AMA fec: „Falkensee 20110705 Rathaus AMA fec (9)“, 44penguins (Angela M. Arnold), CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Bernau bei Berlin: Steintor und Hungerturm: „Bernau bei Berlin Steintor und Hungerturm“, User:Dabbelju, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Königs Wusterhausen: Koenigs Schloss: „Koenigs Wusterhausen 08-13 Schloss“, A.Savin, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons, zugeschnitten