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TippWas ein Hund mit Rute und Ohren sagt, steht im Ratgeber zur Körpersprache.

Hunderecht · Baden-Württemberg

Leinenpflicht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat keine landesweite Leinenpflicht für alle Hunde. Leinenpflichten legen Gemeinden per Polizeiverordnung fest, landesweit gilt sie für Kampfhunde und gefährliche Hunde, und in der Brut- und Aufzuchtszeit kann die untere Jagdbehörde sie für bestimmte Gebiete anordnen.

Stand der Gesetzestexte: 26.10.2026. Darstellung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Satzung deiner Gemeinde und die Schilder vor Ort.

Allgemeine Leinenpflicht

Ein Landesgesetz mit einer Leinenpflicht für alle Hunde gibt es in Baden-Württemberg nicht. Du musst deinen Hund aber so führen, dass du jederzeit auf ihn einwirken kannst: Wer ihn in Feld und Wald außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt, handelt ordnungswidrig.Quelle: § 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG · Stadt Heidelberg, Pressemitteilung vom 20.03.2026

Innerorts

Ob du deinen Hund im Ort, in Parks oder in bestimmten Gebieten anleinen musst, regelt deine Gemeinde mit einer Polizeiverordnung. Solche Verordnungen treten spätestens 20 Jahre nach Inkrafttreten außer Kraft; frag im Zweifel bei der Gemeinde nach dem aktuellen Stand.Quelle: § 17 Abs. 1 PolG · § 25 PolG · Stadt Heidelberg, Pressemitteilung vom 20.03.2026

Wald und freie Landschaft

Den Wald darf jeder zur Erholung betreten, eine Leinenpflicht steht im Landeswaldgesetz nicht. Verboten ist aber, Hunde im Wald im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen frei laufen zu lassen.Quelle: § 37 Abs. 1 LWaldG · § 83 Abs. 2 Nr. 8 LWaldG

Brut- und Setzzeit

Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es in Baden-Württemberg nicht. Die untere Jagdbehörde kann aber für die allgemeine Schonzeit vom 16. Februar bis 15. April und für die Brut- und Aufzuchtszeit per Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete anordnen, dass Hunde an die Leine müssen; achte auf Bekanntmachungen und Schilder vor Ort.Quelle: § 51 Abs. 5 JWMG · § 41 Abs. 2 JWMG · Stadt Heilbronn als untere Jagdbehörde, Allgemeinverfügung Leinenpflicht für Hunde in Wäldern

Im Jagdrevier

Jagdausübungsberechtigte und anerkannte Wildtierschützer dürfen einen Hund, der erkennbar Wildtieren nachstellt und sie gefährdet, nur mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde im Einzelfall töten, und nur wenn das Einwirken auf Halter und Begleitpersonen erfolglos war und mildere Mittel wie Einfangen nicht erfolgversprechend sind. Kenntliche Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei- und Rettungshunde sind ausgenommen.Quelle: § 49 Abs. 1 JWMG · § 49 Abs. 1 Satz 2 JWMG

Gefährliche Hunde

Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind; bei neun weiteren Rassen wie Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier oder Mastiff kann das im Einzelfall festgestellt werden. Für einen Kampfhund über sechs Monate brauchst du eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, die unter anderem Sachkunde voraussetzt. Kampfhunde, Hunde der genannten Rassen über sechs Monate und gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine, Kampfhunde über sechs Monate und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb.Quelle: § 1 Abs. 2 PolVOgH · § 4 Abs. 3 und 4 PolVOgH · § 3 Abs. 2 PolVOgH

Bußgeld

Hunde frei laufen zu lassen, wo du keine Einwirkung mehr hast, oder eine Leinenanordnung der Jagdbehörde zu missachten, kann bis 5.000 Euro kosten. Frei laufende Hunde an Spielplätzen und Liegewiesen im Wald bis 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis 10.000 Euro. Für Verstöße gegen die Kampfhundeverordnung der Ministerien erlaubt das Polizeigesetz bis 25.000 Euro, für Gemeindeverordnungen bis 5.000 Euro.Quelle: § 67 Abs. 4 JWMG · § 83 Abs. 4 LWaldG · § 26 Abs. 2 PolG

Alle genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wie hoch eine Geldbuße im Einzelfall ausfällt, legt die zuständige Behörde fest.

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